Sieht er süß aus?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nicht so süß 58%
Mega süß 21%
Sehr süß 21%

18 Antworten

Nicht so süß

Wie schon einige vor mir hier -vollkommen zutreffend- bemerkt haben, ist das hier alles andere als süß. Wellensittiche sind in ihrer Heimat Australien in riesigen Schwärmen, die teilweise aus bis zu 3000 (!) Vögeln bestehen können, unterwegs. Es sind absolut soziale Tiere die, genau wie wir Menschen, Gesellschaft brauchen. Daher sollte man die süßen, quirligen Vögelchen immer mindestens zu zweit halten. Die Einzelhaltung gilt mittlerweile schon als Tierquälerei.

Da dieser Beitrag ja schon vier Jahre alt ist mal aus reinem Interesse: hat der kleine denn Gesellschaft bekommen?

Woher ich das weiß:Hobby

Wäre er fröhlich, wäre er sehr süß, aber so alleine und traurig nicht.

Auch wenn du es vielleicht nicht weißt machst du dich gerade strafbar. Du verstößt gegen das Tierschutzgesetz:

§ 2a:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen.

1.

hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,

2.

an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,

3.

hinsichtlich der Lichtverhältnisse und des Raumklimas bei der Unterbringung der Tiere,

4.

an die Pflege einschließlich der Überwachung der Tiere; hierbei kann das Bundesministerium auch vorschreiben, dass Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Überwachung zu machen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen sind,

5.

an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten,

6.

an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder im Brandfall.

(1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Anforderungen an Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Tieren festzulegen.

(1b) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, so weit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist und sich eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht aus § 11a Absatz 3 ergibt, Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, sowie zur Art und Durchführung der Kennzeichnung zu erlassen.

(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, ihre Beförderung zu regeln. Es kann hierbei insbesondere

1.

Anforderungen

a)

hinsichtlich der Transportfähigkeit von Tieren,

b)

an Transportmittel für Tiere

festlegen,

1a.

bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere, insbesondere die Versendung als Nachnahme, verbieten oder beschränken,

2.

bestimmte Transportmittel und Versendungsarten für die Beförderung bestimmter Tiere vorschreiben,

3.

vorschreiben, dass bestimmte Tiere bei der Beförderung von einem Betreuer begleitet werden müssen,

3a.

vorschreiben, dass Personen, die Tiertransporte durchführen oder hierbei mitwirken, bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten haben und diese nachweisen müssen,

4.

Vorschriften über das Verladen, Entladen, Unterbringen, Ernähren und Pflegen der Tiere erlassen,

5.

als Voraussetzung für die Durchführung von Tiertransporten bestimmte Bescheinigungen, Erklärungen oder Meldungen vorschreiben sowie deren Ausstellung und Aufbewahrung regeln,

6.

vorschreiben, dass, wer gewerbsmäßig Tiertransporte durchführt, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf oder bei der zuständigen Behörde registriert sein muss, sowie die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Erteilung der Erlaubnis und bei der Registrierung regeln,

7.

vorschreiben, dass, wer Tiere während des Transports in einer Einrichtung oder einem Betrieb ernähren, pflegen oder unterbringen will, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf, und die Voraussetzungen und das Verfahren der Erteilung der Erlaubnis regeln, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist.

(3) Des Einvernehmens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bedürfen Rechtsverordnungen

1.

nach Absatz 1, soweit sie Anforderungen an die Haltung von Tieren festlegen, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,

2.

nach Absatz 2 Satz 1, soweit sie die Beförderung von Tieren regeln, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

Du verstößt zwar nicht gegen alles, aber trotzdem andere Deine Haltung. Kauf einen großen Käfig, einen Artgenossen und richte den käfig richtig ein.

Der Verkäufer dürfte dir den Wellensittich eigentlich auch nicht verkaufen. Wenn sie einen einzelnen verkaufen müssen sie immer sicher sein das der Käufer schon einen oder mehrere hat.


gregor443  10.07.2018, 18:32

So ein Unfug !!

Der Halter verstößt hier nicht gegen das deutsche Tierschutzgesetz !!

Bitte setze hier nicht solche Falschaussagen in die Welt !!

0
NeeyaCory  10.07.2018, 18:37
@gregor443

Lies ganz oben 1.

Ist Gemeinschaft vorhanden?? - Nein. Ist genug Bewegungsmöglichkeit vorhanden?? - Nein.

0
spikecoco  14.07.2018, 19:56
@gregor443

und du verharmlose nicht ständig solch eine Haltung. Auch wenn es angeblich nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ist so eine praktizierte Haltung ein No Go . Auch wenn du hier dein Wissen preisgibst, was vielleicht vor etlichen Jahren noch eine Gültigkeit hatte, dürfte einem mittlerweile klar sein, das eine Haltung in Einzelhaft, in einem Käfig wie hier mit einem Spiegel etc sicherlich den Bedürfnissen eines Wellensittichs nicht mehr gerecht wird.

2
NeeyaCory  14.07.2018, 20:00
@spikecoco

Er hat noch das alte Wissen über Wellensittiche, früher fanden alle das ok.

1

aber es ist schon grotesk, das es dir wichtig ist wie dein Welli aussieht, anstatt ihm eine verantwortungsbewusste Haltung zu ermöglichen. Dazu gehört ein Artgenosse, eine geräumige Voliere, viel Freiflug mit einer vogelgerechten Ausstattung. Ideen findet man im Internet reichlich, dazu gute Bücher aber sicherlich nicht die, die vor 30 Jahren geschrieben wurden. Es ist schade, das es immer noch so viele Tiere fernab ihrer Bedürfnisse gehalten werden. Schon alleine dieser ganze Platikschrott als Inneneinrichtung sowie der Spiegel zeigen deine Unkenntnis.

Dein Vogel ist süß aber glücklich schaut er nicht aus. Man sollte Wellensittiche nie alleine halten.

Mindestens 2 sollten es sein. Und ein großer Käfig ist ein > Muß <.

Alles Plastik raus und durch Holz oder Äste ersetzen. Er darf die Krallen nicht schließen können.

Wellensittiche baden gerne. Ein Wasserbecken muß rein. Und viel im Zimmer fliegen lassen. Wenn du dich intensiv beschäftigst mit den Tieren, werden die richtig zutraulich.

Es gibt Bücher und sicher im Internet noch mehr Infos. Ich bin sicher da findest du Ratschläge von Fachleuten.

Tu ihm das nicht weiter so an. Kauf ein zweites Tier und einen goßen Käfig. Damit machst du das Tier glücklich.

Viel Spaß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nicht so süß

Also der Wellensittich sieht eher nicht so Süß aus aber wenn er munter ist das wichtig