Selbst reparierte bei Ebay verkaufen?!?

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Dann müsste er ein Gewerbe anmelden, anderenfalls können die Mitanbieter und auch das Finanzamt, von anderem, wie Wettbewerbszentrale usw., abgesehen, recht ungemütlich werden.

Mal das Zutreffende angeben:

"Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben",

Zitat von hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Dieser Plan kann sehr teuer werden, wenn er ihn ausführt!

Die Finanzämter haben inzwischen gute Suchbots, die die eBay-Seiten durchackern.

Wer Waren nachweislich einkauft und wiederverkauft, der handelt gewerblich, wenn das irgendein Abmahner mitkriegt gibts ziemlich schnell teure Post. Wenn gewerblichkeit vorliegt kann er die Gewährleistung nicht ausschließen.

Er muss lediglich darauf hinweisen, das er die Ps3 selbst repariert hat, wenn er dazu schreibt das es keine Garantie gibt und die ware funktionstüchtig ankommt passt alles. Wenn sie danach kaputt geht, ist das ärgerlich , aber dein Freund kann nicht belangt werden. JEDOCH bezweifle ich stark das irgendwer eine selbst reparierte Ps3 kaufen wird und selbst wenn kannst du wohl nur 1/4-1/3 des preises einer gebrauchten erwarten. Da stellt sich die Frage ob sich das lohnt...


Annemaus85  08.08.2012, 01:47

Er muss lediglich darauf hinweisen, das er die Ps3 selbst repariert hat

Steht wo?

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Wenn er das nicht gewerblich macht, also nur selten oder sogar nur einmalig, dann ist es ein Privatverkauf und er kann die Gewährleistung ausschließen (sollte man auch in der Auktion unbedingt tun! "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." muss dann drunter. siehe http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html)

Du musst bei einem Gebrauchtartikel auch nur den aktuellen Zustand der Ware angeben. Wenn er einen Defekt behoben hat, dann kann er das Gerät als normale Gebrauchtware verkaufen. Allerdings sollte er sich schon auskennen, nicht dass das Ding beim Käufer nach einer Woche hochfliegt.

Wer Ware als repariert anbietet, muss nachweisen können, dass er die nötige Fachkenntnis eines Meisters hat. Reparieren darf nur, wer eine Ausbildung in einem einschlägigen Beruf und einen Meisterbrief vorweisen kann.

Da kann die Handwerkskammer ganz ungemütlich werden.


ichnemesis  08.08.2012, 10:50

"Reparieren darf nur, wer eine Ausbildung in einem einschlägigen Beruf und einen Meisterbrief vorweisen kann." Es geht hier nicht um die Ausbildung neuer Techniker ;-)

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Bethmannchen  08.08.2012, 17:36
@ichnemesis

Das ist mir vollkommen klar.

Eine Dachrinnenreinigungsfirma z.B. darf keine Reparaturen an Dachrinnen anbieten und ausführen, wenn sie kein entsprechender Meisterbetrieb ist.

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