Screenshot als Zahlungsnachweis?

2 Antworten

Je nach Bank bekommst Du doch auch eine Bestätigung der Ausführung der Überweisung angezeigt - die kann man speichern oder "ausdrucken" (als PDF speichern), das hat einen höheren Beweiswert; ansonsten Screenshot des Kontoauszuges.

Aber: Das alles hat im Zeitalter von Photoshop und Co. natürlich nur begrenzten Beweiswert.

Ich denke, das geht.

Ist zwar was anderes, aber ich hab bei den letzten 2 Steuererklärungen einige Zahlungen per ausgedrucktem Screenshot nachgewiesen.. Finanzamt ist ja gerne superpingelig.. wurde aber problemlos akzeptiert.