Schenkungsrückforderung von Sozialamt wie umsetzen?
Wenn eine Person mit einem Haus beschenkt wird, das Haus aber Sanierungsfall ist und extrem kostenintensiv. Nach 2 Jahren aber ist Schenker Pflegefall und Sozialamt fordert Schenkung zurück. Was bedeutet das? Muss der Beschenkte das sanierunsgbedürftige Haus zwangsanieren aus eigener Tasche, so dass es verkauft werden kann und das Sozialamt sein Geld bekommt?
Oder kann er das geschenkte Haus einfach wieder zurück übertragen an den Schenker oder an das Sozialamt im verwahrlosten Zustand?
Woher weiß man welchen Wert das geschenkte Haus bei der Schenkung hatte?
Sollte der Beschenkte eine Schenkung überhaupt annehmen, wenn absehbar ist, dass der Schenker zeitnah ins Heim kommen wird (weil alt, weil krank, usw.)?
2 Antworten
Der Wert der Immobilie wird bei einer Schenkung in aller Regel vom Finanzamt festgelegt. Anhand des Wertes werden ggf. Steuern und auch die Nebenkosten und Gebühren berechnet.
Das Sozialamt kann Schenkungen aller Art 10 Jahre lang anteilig zurückfordern, in diesem Fall wären es also noch anteilig acht Jahre. Zwangssaniert werden muss nichts, man sollte aber sämtliche Kosten die für das Haus aufgebracht wurden belegen können, so kann ggf der höhere Wert nach einer Sanierung durch eigene Mittel belegt werden.
Am besten lasst ihr euch vorher einmal fachlich beraten.
Das GEG hat mit einer eventuellen Zwangsversteigerung nichts zu tun, wenn der Beschenkte der Sanierungspflicht nicht nachkommt. Entweder will er das Haus behalten und nimmt dafür einen Kredit auf oder er lässt das Haus zwangsversteigern. https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/sanieren-und-modernisieren/energetische-sanierung/sanierungspflicht.html
Eine Immobilie hat aber immer einen Wert, alleine vom Grundstück. Da die Immobilie wahrscheinlich abbezahlt ist, kann man bei der Bank normalerweise dann einen Kredit bekommen und zahlt diesen dann ab, dieser steht dann eben wieder als Grundschuld drin und die Immobilie dient als Sicherheit.
Zeitgleich kann natürlich auch Geld für die Modernisierung aufgenommen werden. Wenn der Beschenkte das alles nicht will, dann kann das Haus natürlich als Schenkung ausgeschlagen werden
bei deiner anderen Frage , frägst du was passiert wenn? und hier ist die Schenkung schon 2 Jahre her . Das Sozialamt fordert kein Haus zurück sondern nur Geld von dir. Man kann auch ein abbuchreifes Haus verkaufen. oder du zahlst die Pflegekosten monatlich. Wenn du selber Sozialhilfe bekommst, und in dem Haus wohnst, könnte es sein, dass du das Haus behalten darfst
Von mir fordert das Sozialamt gar nichts, da ich nicht betroffen bin. Es ist mir und allen anderen gestattet hypothetische Fragen zu stellen, ohne Zurechtweisung von anderen usern.
Wenn die Person aber das Geld nicht hat, welches anteilig zurückgefordert werden könnte vom Sozialamt, dann müsste das geschenkte Haus zwangsversteigert werden/ verkauft werden. Wäre dies mit einem sanierungsbedürftigen Haus möglich, darf man ergo eine Ruine verkaufen?