Sagt die Polizei etwas, wenn ich mein Handy bediene, wenn er Motor noch an ist aber ich stehe und blinke?

8 Antworten

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Das Gesetz setzt führen als Tatbestandsmerkmale des §23 StVO vor.

Das bedeutet du musst das Fahrzeug führen um dagegen zu verstoßen. Führen ist das zielgerichtet verwenden von einzelnen Bedienelementen des KFZ, wie bremsen oder Gas geben.

Man kann sich grob merken, dass man fahren muss um zu führen. Stehst du also auf einem Parkplatz, steigst ein und startest den Motor, stellt dies keinen Verstoß dar, weil kein führen.

ABER: solltest du Verkehrsbedingt halten, führst du das Fahrzeug trotzdem, zum Beispiel halten an einer Ampel. Hier musst du den Motor auslassen.

lg

Nachtrag: lustig zu sehen wie wenig Ahnung die Leute haben und ihre falschen Ansichten als Fakten darstellen. Am besten nur antworten, wenn man auch weiß wie die Rechtslage ist.

Das Gesetz sagt klipp und klar dass das Fahrzeug stehen und der Motor aus sein muss. Irgendwo seltsam aber nicht zu ändern.

Ja, so lange der Motor noch an ist, ist die Nutzung - alleine schon das "in die Hand nehmen" eines Smartphones verboten.

Wirst du erwischt, bedeutet das mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wenn du - wie in einem Kommentar vermerkt - noch in der Probezeit bist, verlängert sich deine Probezeit um 2 Jahre UND du musst an einem Aufbauseminar teilnehmen. Das ist ein A-Verstoß.

Ist laut Gesetz verboten....Die Handynutzung ist erst gestattet, wenn der Motor abgestellt ist...

Ich sag mal so...noch nie mitbekommen, dass man Ärger bekommt, sofern die Polizisten sehen, dass man blinkt und rechts rangefahren ist...

Aber ich würde es auch nicht drauf ankommen lassen.

Ist nicht erlaubt - kommt aber sicher auf den einzelnen Polizisten an.

auch, wenn du stehst und du Start stop hast, und das Auto dadurch aus ist, ist es nicht erlaubt. Der Zündschlüssel muss auf aus sein...