Rumänische Frau bringt in Deutschland Kind zur Welt - Recht auf Elterngeld?

2 Antworten

Ja. Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat, wer:

  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezuges in einem gemeinsamen Haushalt aufhält,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt

Das gilt für alle EU-Bürger, aber zB auch für andere Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Um übrigen besteht ein Anspruch auf 12 Monate ElterngeldBasis oder bis zu 24 Monate ElterngeldPlus (bzw. 22, wenn Mutterschaftsleistungen gezahlt werden).

Und auch der Vater hat zusätzlich Anspruch auf zwei Monate ElterngeldBasis oder vier Monate ElterngeldPlus.

ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte vom ElterngeldBasis, aber man bekommt es doppelt so lange.

Jeder Staatsbürger der EU, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, der in Deutschland wohnt oder arbeitet, hat auch Anrecht auf Elterngeld. Soll heißen, sie muss keine Arbeit haben (muss man allgemein nicht), nur nachweislich hier leben.