Rote Ampel überfahren schwere Rücksichtslosigkeit?
Hallo ich bin heute in der innen Stadt gefahren und wollte rechts abbiegen und habe die rote Ampel komplett übersehen ich weis nicht wie lange sie schon rot war aber ein Auto Fahrer hat glaube ich gehubt aber es war kein Auto hinter mir und wurde auch nicht geblitzt muss ich mir das jetzt Sorgen machen das ich vllt ins Gefängnis komme weil ein Auto Fahrer mit jetzt anzeigt es gab kein Personen oder Sachschaden und ich habe auch keine Menschenseele gesehen
5 Antworten
"War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, so spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein Monat Fahrverbot. Auch hier gilt: bei Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Beschädigungen steigt die Höhe des Bußgeldes auf bis zu 320 Euro."
Es stand da kein Blitzer das weis ich aber danke für die Antwort 😊
Klar kommst du jetzt ins Gefängnis. Dein Führerschein wird dir für immer Entzogen und du bekommst 50.000€ Bußgeld, dazu eine Lebenslange Haftstrafe!!!
Nein jetzt mal im Ernst.
Da mach dir mal keine Sorgen wegen Gefängnis, auch wenn dieser Autofahrer dich wirklich Anzeigen würde.
Zuerst muss es einen rechtlich haltbaren Beweis für dein Vergehen geben. Dies könnte ein Blitzerfoto sein. Nicht immer bemerkt man den Blitz. Solltest du dich geblitzt worden sein, so gibt es ein Schreiben an dich von der Behörde. Letztendlich wird dir ein Bußgeldbescheid zugestellt. Was da im einzelnen zu erwarten wäre, solltest du im Bußgeldkatalog finden.
https://www.bussgeldkatalog.org/wenden-rueckwaertsfahren-abbiegen/
Also erstmal müsste wer handfest beweisen können, wie lange die Ampel rot war, als du drüber bist. Denn hier gibt es ab 1sek. einen Unterschied. Des Weiteren müsste dann erstmal noch bewiesen werden, dass wirklich du gefahren bist.
Alles einfach mal so nicht wirklich einfach. Also da wird nichts passieren
Ja, wenn er dich anzeigt, gibt das meist 3-6 Monate.
Wo nimmst du das her? Ein qualifizierter Rotlichtverstoß gibt im Normalfall max. 1 Monat Fahrverbot
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Jo stimmt. Wenn der Nachweis erfolgt über eine Blitzanlage mit Foto und Kennzeichen. Fehlt das alles...Tschüssikowski.