Retoure Paket kam leer an, wer haftet?

7 Antworten

Ich würde da Widerspruch einlegen und die Schuld auf DHL abgewälzt. Wenn das Paket angeblich nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen ist, warum wurde es dann von DHL akzeptiert bzw. nicht nachträglich gesichert?

Zunächst einmal bist Du in der Beweislast.

Ein leeres Paket zu verschicken, ist nun auch nicht so neu. Das gab es schon und mancher hielt sich auch so schlau.

Das Paket wurde wohl zugestellt, würde bedeuten, dass die Post ihren Auftrag erfüllt hat, ergo dort kein Versicherungsfall zu aktivieren wäre.

Wenn es Zeugen gibt (bei der Öffnung des Paketes) dass es leer ankam, hast Du für Deine Argumentation (sehr) schlechte Karten,.


th3g3ntl3man  02.05.2024, 11:05

Und wenn er Zeugen hat die bestätigen, dass er die Jacke verpackt hat? Eigentlich haftet DHL, da diese das Paket nicht hätten annehmen dürfen, wenn es nicht gut verpackt wäre.

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C. Verbraucher muss Nachweis über Rücksendung erbringen

Gemäß § 357 Abs. 4 BGB muss der Verbraucher jedoch im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Als Nachweis der Rücksendung kann dem Kunden regelmäßig ein entsprechender Einlieferungsbeleg dienen.

Allerdings muss der Verbraucher im Zweifelsfall nicht nur beweisen, dass er (irgend-)ein Paket versandt hat, sondern auch, dass das Paket die zurückzugewährende Kaufsache auch tatsächlich enthielt.

Viele Versandhändler registrieren bei Einlieferung das Paketgewicht und koppeln dieses mit der jeweiligen Sendungsnummer so, dass über den Einlieferungsbeleg unter Nachvollziehung des Gewichts auch das Enthaltensein des Artikels bewiesen werden kann.

Wird ein Paketgewicht allerdings mit der Einlieferung nicht registriert und kommt etwa ein leeres Paket beim Händler an, so kann der Verbraucher durch den bloßen Beleg nicht hinreichend beweisen, dass das abgesandte Paket auch die Ware enthielt.

Hier muss er im Streitfall auf andere Beweismittel, etwa Zeugen aus dem Familienbereich oder aus dem Mitarbeiterkreis des Versanddienstleisters benennen, die beweisen können, dass die Ware im Paket verbracht wurde oder dem Gewicht nach darin enthalten gewesen sein muss.

Kann der Kunde einen hinreichend Nachweis über die Absendung des Pakets mitsamt der Ware nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen. Der Verkäufer kann dann den bereits gezahlten Kaufpreis einbehalten.

https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html

Zwei Aspekte gilt es zu beachten. Du hast ja vermutlich/hoffentlich für den Rückversand die Originale Verpackung verwendet und ähnlich dem Verkäufer zuvor wieder verpackt. Insofern kannst du darauf verweisen, dass dann die Jacke schon auf dem Weg zu dir nicht mehr und nicht weniger adäquat verpackt war, als auf dem Weg zurück.

Der hier bereits angesprochene Aspekt des Paketgewichts, das im Allgemeinen/häufig auf dem Einlieferungsbeleg vermerkt ist oder zumindest im System des Lieferservices eingetragen und abgespeichert ist, hilft dir weiter. Über das tatsächliche Gewicht des zurückgeschickten Artikels, der Jacke, kann sehr sicher beurteilt werden, ob er im Paket bei der Einlieferung vorhanden war.

T3Fahrer

Ich hoffe die Jacke war nicht allzu teuer

ich denke in solchen Fällen ohne Beweise (Augenzeugen) kann man nicht viel machen