Rechnung schreiben als Teilzeitler?

3 Antworten

deine Nebentätigkeit hat zunächst mal nichts mit deinem Hauptjob und seinen Konditionen zu tun, das musst du trennen. Entscheidend ist daher, ob du in deinem Nebenjob wiederum irgendwie angestellt bist, z.B. auf 450,--Basis oder selbständig/ freiberuflich. Wenn letzteres der Fall ist, darfst du dich, bevor du Rechnungen erstellst, erstmal beim Finanzamt melden. Du bekommst ggf. eine 2. Steuernummer, die du dann auch auf den Rechnungen angeben musst. Ebenso wird zu beurteilen sein, ob du überhaupt UST-pflichtig bist. Wenn ja, wirst du je nach Einkommen monatl. oder quartalsmäßig zur UST-Voranmeldung verpflichtet. Hier gibt es alle möglichen Fristen zu beachten, ebenso ggf. unterschiedliche MWST-Sätze.

Wenn du dann im Folgejahr deine EST machst, sind beide Einkommen anzugeben, zusätzlich die UST-Erklärung, auch wenn du nicht UST-pflichtig bist. Ich kann dir nur zu einem Steuerberater raten, gerade bei den ersten Schritten.

Du schreibst, dass du deinem AG einen Antrag vorgelegt hast. Und - hat er dem stattgegeben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BatJoke 
Fragesteller
 09.06.2020, 10:17

Dem wurde stattgegeben, genau. Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir schonmal sehr weiter!

0
olivengruen  09.06.2020, 21:08
@BatJoke

Gerne! Die Schritte sind ja nur grob skizziert, ich kenne weder deinen Familienstand, Ort des ´jungen Unternehmes´ usw. Aber eine ähnliche Konstruktion wie du hatte ich früher auch (bin aber seit 20 Jahren ausschließlich freiberuflich tätig); seitdem habe ich einen Steuerberater, der eben nicht nur für die jeweiligen Erklärungen ´kassiert´, sondern wirklich berät und im Vorfeld auf sinnvolle Strategien hinweist. Außerdem ändert sich im Steuerrecht dauernd etwas, das kann und will man selbst nicht verfolgen. Z.B. die jetzt von der Bundesregierung avisierte MWST-Senkung, die dir, egal, ob sie nur bis Ende 2020 geht oder bis Mitte nächsten Jahres, auf jeden Fall unterschiedliche Sätze im Kalenderjahr beschert. Zu diesen Steuererklärungen hätte ich keine Lust, da konzentriere ich mich lieber auf mein Kerngeschäft.

0

Du stellst deine Rechnungen nicht als "Teilzeitler", sondern als Unternehmer.

Als Teilzeitler bist du weiterhin bei deinem Arbeitgeber beschäftigt. Als Unternehmer bist du selbstständig. Ob das jetzt als Freiberufler ist oder mit einem Gewerbe, solltest du am besten mit einem guten Steuerberater erörtern.

Eventuell wirst du als Medienschaffender ja auch in der Künstlersozialkasse versichert sein. Das sind Dinge, die du klären solltest, bevor du an den Start gehst. Trotzdem wünsche ich dir natürlich viel Erfolg bei deinen Plänen.


BatJoke 
Fragesteller
 09.06.2020, 10:18

Danke dir für deine Antwort! Da ich immer noch festangestellt bin, bin ich in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

0
Altersweise  09.06.2020, 12:27
@BatJoke

Daran wird sich auch nichts ändern, solange du auch die Mehrheit deiner Einkünfte dort verdienst. Die Kasse überprüft das regelmäßig.

0