Privatverkauf bei Kleinanzeigen?
Hallo ihr lieben ich habe eine Frage.
Ich habe vor mehreren Tagen ein Tablet bei ebay verkauft es besteht bei diesem Tablet keine Garantie mehr da es schon fast 5 Jahre alt war jetzt hat sich der Käufer heute gemeldet und möchte die Originalrechnung von mir haben bin ich verpflichtet ihm die Rechnung wo meine ganzen Daten draufstehen auszuhändigen oder kann ich ihm diese verweigern da zusätzlich keine Garantie mehr auf das Tablet besteht?
4 Antworten
Wenn es nicht im Angebot stand, bist Du auch nicht dazu verpflichtet und solltest Du auch nicht machen. Sag einfach, dass Du sie leider nicht mehr besitzt oder dass das Tablet ein Geschenk war und es nie eine Rechnung dazu gab, dann vermeidest Du eine Negativbewertung.
Übrigens solltest Du als Privatverkäufer immer unter der Beschreibung die Gewährleistung, Umtausch und Rückgabe ausschließen, sonst stehst Du per Gesetz 1 Jahr lang für die verkaufte Ware gerade.
Das stimmt, aber es bietet sich trotzdem an, das dort klarzustellen, weil Otto-Normalverbraucher eben nicht rechtlich versiert ist und daher schnell eine Rachebewertung droht. Da ist bestmögliche Transparenz die bessere Wahl.
Nein, es kann nach hinten losgehen. Nämlich dann, wenn man einen Mangel übersehen hat und sich mit dem Käufer auf Rückabwicklung einigt. Dann muß der Verkäufer das Geld erstatten, und der Käufer darf den Artikel behalten. Die Rücknahme wurde ja ausgeschlossen.
Das stimmt nicht. Falls ein grober Mangel nachweislich übersehen wurde, wird das Angebot mitsamt der Bedingungen nichtig. Und selbstverständlich muss der Käufer zuerst die Ware zurücksenden, bevor er das Geld bekommt. Wäre ja auch noch schöner....
Falls ein grober Mangel nachweislich übersehen wurde, wird das Angebot mitsamt der Bedingungen nichtig
Der Kaufvertrag besteht weiterhin.
Nein, es erfolgt eine Rückabwicklung des Vertrags. Wenn der Verkäufer so blöd ist, dass er das Geld rausgibt, bevor die Ware bei ihm eintrifft, ist er selbst schuld. Und wenn der Käufer vor Gericht zieht, weil er glaubt, einen Artikel für lau zu bekommen und beim Gericht damit einen Lacher auslösen möchte, steht es ihm ebenso frei.
Warum sollte ich das? Das wäre ja, als würdest Du behaupten, dass es fliegende Warzenschweine gibt und ich einen Beweis dafür finden müsste, dass dem nicht so ist.
Es liegt auf der Hand, dass der Artikel zurückgeht. Wäre das nicht so, würde es dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Dann würde jeder Käufer einfach eine Schramme in die Artikel reinhauen und dann den Artikel kostenlos abstauben. Da muss man nicht lang überlegen, um darauf zu kommen, dass das keinen Sinn ergibt.
Es ergibt auch keinen Sinn, die Rücknahme auszuschliessen, wenn es kein Anrecht darauf gibt.
Die Rücknahme auszuschließen, soll dem Käufer klarmachen, dass es hier kein Widerrufsrecht gibt wie bei einem gewerblichen Verkäufer. Aber natürlich darf er den Vertrag als nichtig erklären, wenn dieser durch eine absichtliche oder unabsichtliche Täuschung zustandekam. Und selbstverständlicherweise gehen dann Artikel und Geld an ihre ursprünglichen Besitzer zurück.
Nein, dazu bist du nicht verpflichtet.
Kannst ihm ja aber auch schwärzen was ihn nix angeht.
Nein
Brauchst du ihm nicht geben. Aber wenn er ein Arsch ist, haut er dir dann ne negative Bewertung rein. 😐
Soll er doch, lässt man sie eben wieder löschen. Hat ja alles schriftlich.
Sofern du nicht erwähnt hast, dass es die Originalrechnung dazugibt, hat er kein Anrecht darauf. Dass es bei einem 5 Jahre alten Gerät keine Werksgarantie mehr gibt, sollte eigentlich klar sein.
Die Gewährleistung sollte man ausschliessen, das stimmt. Ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe gibt es allerdings nicht, so dass es auch nicht ausgeschlossen zu werden braucht.