Privat Verkauf über eBay Kleinanzeigen - Versichertes Paket Verschwunden - Nachforschung beantragt?
Ich habe Privat was verkauft, über eBay Kleinanzeigen.
Versichert per DHL versendet. Seitdem das Paket aus der Packstation entnommen wurde, tat sich nichts mehr.
Nun sind die 7 Werktage um und ich habe soeben einen Nachforschungsantrag Online bei DHL gestellt.
Dort wurde ich auch nach dem Betrag, meine Bankdaten und Nachweis wie Rechnung gefragt, für die Erstattung, falls es verschollen ist.
Ich habe als Verkäufer 2 Fragen:
1. Ich habe keine Rechnung - jedoch den Screenshot gesendet, mit dem Chatverlauf über eBay Kleinanzeigen, wo Betrag, Paketinhalt, und Adresse ersichtlich sind. Muss / Wird das DHL akzeptieren? Die meisten Private Verkäufe haben schließlich keine Rechnung(en).
2. Muss ich wirklich dem Käufer jetzt schon, obwohl die Forschung nicht abgeschlossen ist, das Geld zurück erstatten? DHL meinte am Telefon, das in den meisten (versicherten) Fällen mit Sendungsnummer, das Paket bei der Nachforschung auftaucht und zugestellt wird.
Ich habe Ihm den Nachweis erbracht, das ich bei DHL den Antrag gestartet habe, jedoch möchte Er sein Geld zurück, sonst will Er Rechtliche Schritte einleiten.
4 Antworten
wenn du als versender/auftraggeber einen nachforschungsauftrag gestellt hast, bekommst du auch mit einem relativ einfachen nachweis des inhalts einen ersatz bis maximal zur versicherungssumme (500 €), wenn sich das paket nicht auffinden lässt.
das dauert leider, abwarten
Der Käufer trägt bei einem Privatkauf das Versandrisiko und nicht du, regelt auch §447 BGB.
DHL wird das im Ernstfall auch als "Rechnungsbeleg" akzeptieren, davon gehe ich zumindest aus.
Der Screenshot, der sich im Ernstfall ja auch durch einen wie auch immer gearteten Beleg der Zahlung an Dich untermauern lässt, sollte als "Rechnungsbeleg" (eigentlich als Beleg über den Wert der Ware) ausreichen.
Und nein, dem Käufer musst Du den Kaufpreis erst erstatten, wenn die Nachforschung abgeschlossen ist und DHL erstattet hat.
Wird sich zeigen, was DHL hier akzeptiert. Kann dir aber relativ egal sein, denn:
Der Käufer soll mal schön den Ball flach halten - du musst gar nichts. Er trägt bei einem Privatkauf das Versandrisiko und nicht du.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
Der Käufer bekommt von dir also kein Geld zurück, wenn du nicht willst. Es ist sein Problem!
Naja wenn der Vk von DHL den Schadensersatz ausgezahlt bekommt und nicht den Käufer davon auszahlt, dann kann der Käufer schon rechtlich vorgehen. Der Käufer hat für diesen Service/Schutz bezahlt (er trägt ja auch das Risiko), nicht der Verkäufer.