PC Öffnen Garantieverlust? Kühler Reinigen

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Hi,

nein, du verlierst die Garantie nicht. Du darfst deinen PC aufschrauben und das Siegel, auch wenn anderweitiges draufsteht, zerstören. Die Hersteller machen sowas mit einem "Garantiesiegel" sehr gerne. Jedoch besagen deutsche Gesetzte dass du dein Gerät aufschrauben darfst, ohne das die Garantie erlischt.

Grüße


Nemesis900  07.02.2015, 13:29

Du vermischst da 2 unterschiedliche Dinge zusammen. Die Garantie kann durch das entfernen eines solches Siegels sehr wohl erlöschen da eine Garantie eine freiwillige Leistung ist und auch die Bedingungen dazu frei festgelegt werden können. Was dadurch allerdings nicht erlischt ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

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HansCB  07.02.2015, 13:32
@Nemesis900

ja, da muss ich dir recht geben, jedoch steht dies in den Garantiebedingungen, ob diese erlischt wenn das Siegl entfernt wurde.

Grüße

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Droitteur  07.02.2015, 13:33
@Nemesis900

Soweit ich mich richtig erinnere, erlischt auch eine Garantie nicht - da es sich um ein offenes System handelt, ist eine solche Klausel widersprüchlich und somit unwirksam.

Aber Garantien sind ohnehin häufiger wertlos als man allgemein denkt.

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Droitteur  07.02.2015, 14:25
@NFS10

Gern :) Es ist natürlich die eine Sache, was Vertragspartner und Garantiegeber behaupten, und eine andere Sache, was wirklich Recht ist. Allerdings kommt es ja meiner Auffassung entgegen^^

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Nein. Solange Du nicht ein Siegel verletzt (wenn denn eins dran ist), kannst Du den PC öffnen und vorsichtig reinigen (aber ohne Flüssigkeiten!).

Vorsicht: vorher Stromkabel abziehen und danach den Einschaltknopf betätigen. Das entlädt die Kondensatoren, sonst sind auch ohne Strom Stromschläge möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Erfahrung als IT-Systemtechniker

HansCB  07.02.2015, 13:27

Und selbst ein Garantiesiegel darf entfernt/zerstört werden. Sie haben keinerlei Bedeutung.

Grüße

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es muss eindeutig aus den agb des verkäufers entnehmbar sein, dass eine garantie im falle des siegelverletzens erlischt. steht dies nicht genau in den agb, dann ist dieses siegel null und nichtig.

Also, meine Recherche ergibt hier ganz klar, dass eine Garantie sehr wohl erlischen kann, wenn ein Garantiesiegel aufgebrochen wird. Da eine Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, darf er eine solche Regel machen. Was aber nicht erschlischt, ist die gesetzliche Gewährleistung. Wenn du hier mal ins Jura-Forum schaust, dann geht die Tendenz auch ganz klar in Richtung "sie kann erlischen". Wenn aber kein Siegel drauf ist, dann hätte ich überhaupt keine Probleme damit. Dann sieht es ja auch keiner.