Opferrechtsreformgesetz nicht auf Wikipedia zu finden?
Zuerst einmal finde ich es sehr couragiert, dass Sie hier Menschen helfen möchten, herzlich Willkommen! Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Mein Sohn wurde während des Sportunterrichts bei einer kleinen Ungeschicklichkeit mit dem Smartphone gefilmt und der Clip auf einer Internetplattform namens "Snapchat" zur allgemeinen Belustigung veröffentlicht. Die Lehrer rieten zu einer Anzeige, denn es wurde allen Schüler*innen natürlich mehrmals erklärt, das das Filmen von Mitschülern oder Lehrkräften während des Unterrichts und vor allem die Veröffentlichung im Internet eine Straftat darstellt.
Jedoch traute ich im Gerichtssaal meinen Augen und Ohren nicht, als die blondierte Richterin plötzlich meinen Sohn auf die Anklagebank setzte und sich als Anwältin der Täterin zu profilieren versuchte? Als informierter Bürger habe ich selbstverständlich einen Antrag auf Auskunft über den Ausgang des Verfahrens nach § 406d StPO gestellt, der aber auch einfach nicht beantwortet wurde.
Wenn es Ihr Sohn oder Ihre Tochter gewesen wäre, wie würden Sie jetzt weiter vorgehen?
1 Antwort
Hallo,
ohne genaue Hintergründe zu kennen schwierig.
Wie wurde der Sohn denn auf die Anklagebank gesetzt?
Lief das Ganze über den Privatklageweg oder wurde durch die Staatsanwaltschaft angeklagt?
Wenn über die Staatsanwaltschaft würde ich beim zuständigen Staatsanwalt nachfragen, was da zu Hölle passiert ist, ob er in Revision/Berufung gegangen ist etc. (das würde auch erklären, wieso noch keine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens einging...)
Ggf. den Fall auch mal zu einem Anwalt tragen, damit dieser zumindest schon mal auf dem zivilrechtlichen Weg zumindest eine Unterlassungserklärung (bzgl. dem weiteren Verbreiten des Videos) und eine Löschanordnung erwirkt.
Mehr fällt mir da tatsächlich nicht ein, ich geh mal davon aus, das Urteil ist schon rechtskräftig (wenn eben der Staatsanwalt nicht in Berufung gegangen ist)?
Aber dann erstatte erneut Anzeige. Und wenn es wieder ein unbefriedigendes Ende findet, beschreitet den Weg der Privatklage. Dafür ist sie da...
Danke btw. für das Feedback!
Wie ich jetzt mitgeteilt bekam, wurde der Vorgang zwischenzeitlich vom Amtsgericht an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, so dass ich dort nochmals eine Auskunft nach § 406d erbeten muss, dass kann dauern. Das Urteil ist rechtskräftig, nur hätte ich gerne mit der Richterin noch ein paar Worte gewechselt. Erschwerend kommt hinzu dass sich die Täterin durch die Richterin wohl noch ermutigt fühlt und mein Sohn jetzt ständig Handykameras ausgesetzt ist, somit kann ich dies nicht widerspruchslos hinnehmen. Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung, ich bleibe an der Sache dran.