Muss mir der Verkäufer mit 12 Sachen ab 12 verkaufen (wenn ja dann bitte eine quelle angeben?

3 Antworten

Mit 12 Jahre bist du gar nicht Geschäftsfähig.

Der Verkeufer darf dir nur etwas geben was dem Taschengeld Padagraph entspricht;

Höchstens eine Kleinigkeit: Ein Eiß/ Eine Pommes/ ein Buch oder etwas ähnliches.

Für alles andere Müssen deine Eltern dabei sein oder ihre Zustimmung geben, eventuell Schriftlich.

Es git keni direkte Parallele im schwiizerische Recht, da s Jugendschutzgsätz in dere Form nid exisitiert. Doch allgemee wird d'Verkouf vo Gägeständ mit enere Altersfreigab vo 12 Jahr a Personene under 12 Jahr inere bestimmti Situation normalerwiis untersagt, um Jugendschutzaschprüch z'fülle und d'Jugend vor ungschicktem Inhalt z'schütze.

Nein.

Selbst einem Erwachsenen muss der Verkäufer nichts verkaufen.

Und bei einem 12-Jährigen hat der Verkäufer auch einen guten Grund, ihm nichts zu verkaufen. Denn die Eltern könnten das Geschäft jederzeit rückgängig machen.