Muss ich die Grundgebühr in der Fahrschule nochmal zahlen?
Hallöle,
ich habe am 28.1.20 meinen Ausbildungsvertrag in der Fahrschule unterschrieben und am 18.8.20 meine Theorieprüfung bestanden (lange Wartezeit wegen Corona)
nun bin ich ja schon ein bisschen über ein Jahr dran und normalerweise muss man ja dann die Grundgebühr nochmal zahlen. Jetzt wollte ich fragen ob es diesbezüglich irgendeine Änderung wegen Corona gab, ob der „Timer pausiert“ wurde oder irgendwie sowas?
Danke im Voraus für etwaige Abhilfe
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Das kann jede Fahrschule machen wie sie will .. das gibt es keine gesetzliche Grundlage die einem eine Verlängerung vorschreibt .. kannst also nur nachfragen. Aber generell ist davon auszugehen, dass du keine GG bezahlen musst. Was sein kann, wenn sie zum neuen Jahr die Preise für Stunden erhöhen, dass du die dann zahlen musst.
Fahrschule anrufen und fragen, das können nur die beantworten. Geht auch am schnellsten.