Mündlicher Vertrag wurde nicht eingehalten. Kann ich was dagegen tun?

4 Antworten

"Einen Vertrag besiegelt man per Handschlag, den Vertragsbruch regelt man per Faustschlag."


apfelbus  28.03.2019, 13:56

Sehr geil👍

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Natürlich.

Ein mündlicher Vertrag ist genauso bindend, wie ein schriftlicher Vertrag. Und da du ja Zeugen und weitere Beweise hast, solltest du diesen mündlichen Vertrag ja auch nachweisen können.

Wenn die andere Person sich auf keine Einigung einlässt, musst du wohl ein Mahnverfahren einleiten.


MarryBerry2000 
Fragesteller
 28.03.2019, 13:14

Ist das möglich ein Verfahren einzuleiten. Da es sich ja nur um „kleinere“ Beträge handelt?

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apfelbus  28.03.2019, 13:59
@MarryBerry2000

Das ist unabhängig von der Summe. Sonst würde das ja bedeuten, dass man Leute um kleinere Beträge ruhig betrügen darf. Und wo wäre da die Grenze? Und was ist ein kleiner Betrag? 80 € sind für den einen viel Geld, für andere wenig.

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Anhand der Quittung oder Überweisungsauftrag über die 80,-€, hast Du schonmal den Nachweis das Du 80,-€ gezahlt hast. Diese forderst Du nun schriftlich unter Festsetzung einer Frist zurück.

Nach Ablauf der Frist bleibt Dir nur der zivile Klageweg wenn der andere nicht den Betrag zurückerstattet.


MarryBerry2000 
Fragesteller
 28.03.2019, 13:26

Ich war die die das Handy angeboten hat. Die andere Frau hat noch nicht gezahlt.

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Antitroll1234  28.03.2019, 14:50
@MarryBerry2000

Frist setzen und zivilrechtlich klagen, Zeugen hast Du ja.

Ob die 80,-€ dir den ganzen Aufwand wert ist, musst Du entscheiden.

Persönlich würde ich es als persönliches Pech hinnehmen bei diesem Betrag und in Zukunft Ware gegen Bares und schriftlichen Vertrag.

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