Mündlicher Vertrag wurde nicht eingehalten. Kann ich was dagegen tun?
hallo zusammen. Ich habe ein kleines Problem & bräuchte dringend Hilfe.
Ich habe einen mündlichen Vertrag mit einer Person über ein Handy das ich ihr verkauft habe. Wir haben auch zeugen & Nachrichten die beweisen das es dort eine Übereinkunft gegeben hat. Nun beteuert sie jedoch nachdem sie das Telefon absichtlich zerstört hat das es keinen Vertrag gegeben hat und sie nichts von alledem wüsste. Sie noch keinen Cent davon bezahlt und versucht nun es nicht erbringen zu müssen. Wir hatten uns für das Handy auf 80€ Geeinigt. Und ich bin auf das Geld angewiesen. Kann ich dagegen irgendwas tun?
Danke schon mal im Voraus
4 Antworten
Klar. Ein Mahnverfahren kannst du theoretisch für jede Summe einleiten.
Das kannst du auch ganz einfach online machen.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=9710391-1553775389168&Command=start
"Einen Vertrag besiegelt man per Handschlag, den Vertragsbruch regelt man per Faustschlag."
Natürlich.
Ein mündlicher Vertrag ist genauso bindend, wie ein schriftlicher Vertrag. Und da du ja Zeugen und weitere Beweise hast, solltest du diesen mündlichen Vertrag ja auch nachweisen können.
Wenn die andere Person sich auf keine Einigung einlässt, musst du wohl ein Mahnverfahren einleiten.
Das ist unabhängig von der Summe. Sonst würde das ja bedeuten, dass man Leute um kleinere Beträge ruhig betrügen darf. Und wo wäre da die Grenze? Und was ist ein kleiner Betrag? 80 € sind für den einen viel Geld, für andere wenig.
Anhand der Quittung oder Überweisungsauftrag über die 80,-€, hast Du schonmal den Nachweis das Du 80,-€ gezahlt hast. Diese forderst Du nun schriftlich unter Festsetzung einer Frist zurück.
Nach Ablauf der Frist bleibt Dir nur der zivile Klageweg wenn der andere nicht den Betrag zurückerstattet.
Ich war die die das Handy angeboten hat. Die andere Frau hat noch nicht gezahlt.
Frist setzen und zivilrechtlich klagen, Zeugen hast Du ja.
Ob die 80,-€ dir den ganzen Aufwand wert ist, musst Du entscheiden.
Persönlich würde ich es als persönliches Pech hinnehmen bei diesem Betrag und in Zukunft Ware gegen Bares und schriftlichen Vertrag.
Ist das möglich ein Verfahren einzuleiten. Da es sich ja nur um „kleinere“ Beträge handelt?