Motorradführerschein Vorteile bei vorhandenem PKW-Führerschein?

5 Antworten

Da du bereits Klasse B besitzt, sparst du dir sechs Doppelstunden Theorieunterricht.

§4 FahrschAusbO:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

Da du Klasse B nach dem 21.10.2015 gemacht hast, hattest du nicht mehr die Wahl zwischen dem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe. Du hast einen Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten besucht, welcher auch die heutigen Anforderungen in §19 FeV noch erfüllt. Diesen sparst du dir somit ebenfalls.

Du hast schon Erfahrungen im Straßenverkehr gesammelt und wirst nicht mehr viele Fahrstunden benötigen wie jemand der noch nie gefahren ist.

dank deiner langjährigen Erfahrung muss man dir das Verhalten im Strassenverkehr nicht mehr erklären und somit kannst du dich voll auf das erlernen der Fahrtechnik konzentriern.

Also solltest du mit deutlich weniger Fahrstunden auskommen

Stunden sparen geht nicht,du musst alles durchlaufen, auch erste hilfe Kurs u sehtest....an geld kannst du evtl sparen wenn du in die gleiche fs gehst wie früher, manche nehmen dann nicht die volle Aufnahmegebühr....ansonsten musst du für den fs mit rund 2000 Euro rechnen + komplett Bekleidung vor erster Fahrstunde sind mindestens 500€ bis nach oben hin offen...und natürlich irgendwann nen mindestens gutes gebrauchtes moped...zusammen mal locker 6000-8000 mindestens...


migebuff  29.05.2023, 11:52

In welchem Gesetz hast du gelesen, dass sein Kurs in Erster Hilfe nicht mehr gültig sein soll und er trotz Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nochmals die komplette Theorie absolvieren muss?

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Mariomadda69  29.05.2023, 12:16
@migebuff

Die komplette Theorie musste ich vor ein paar Jahren auch nochmal machen ,ist das heute anders?Mein Sohn ist grad für den B in der fs und da hieß es erste hilfe Kurs ist nur noch 2jahre gültig u müsste dann wieder neu gemacht werden

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migebuff  29.05.2023, 12:18
@Mariomadda69

Vielleicht sollten wir zuerst klären, um welches Land es überhaupt geht. Deutschland oder deutschsprachiges Ausland?

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migebuff  29.05.2023, 13:58
@Mariomadda69

§4 FahrschAusbO:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

§19 Abs 2 FeV:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
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den A kannst ab 23,5Jahren anfangen. du wirst den Führerschein komplett durchlaufen müssen. dir wird nix geschenkt. volle Stunden, Theorie und auch Praxis