Motorradaufsteig A1 auf A2? (Theoriestunden)?

3 Antworten

Du brauchst weder Theorie- noch Praxisstunden, somit kann auch nichts verfallen.

§15 FeV:

(3) Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist (Aufstieg). Die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, die unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist.

Du brauchst weder Theoriestunden, noch sind Praxisstunden Pflicht. Letztere machen jedoch durchaus Sinn, um sich an die Maschine zu gewöhnen.

Theorie ist bei Aufstiegsprüfung von Klasse A1 auf A2 nicht nötig, Voraussetzung sind die zwei Jahre Vorbesitz um zur Fahrprüfung zugelassen werden, diese wiederum ist frühestens einen Monat vor erreichen der zwei Jahre Besitz Klasse A1 möglich.