Motorrad A2 Neuregelungen kann man eine Maschine noch drosseln?

5 Antworten

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Hallo Chris,

drosseln kann und darf man theoretisch jedes Motorrad - technische und rechtliche Gesichtspunkte vorausgesetzt.

Ob du es aber auch mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 fahren darfst, das hängt davon ab, wann du diese erworben hast.

War das ab dem 28. Dezember 2016, dann darfst du nur noch auf 35 kW / 48 PS gedrosselte Motorräder fahren, deren ursprüngliche Leistung maximal 70 kW / 96 PS beträgt.

Die Yamaha MT-07 darfst du auf 35 kW / 48 PS gedrosselt mit dem A2 immer fahren, weil sie ungedrosselt 55 kW / 75 PS hat.

Es spielt übrigens keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde. Maßgebend ist nur das Datum des Führerscheinerwerbs.

Zu beachten für alle, die in den Genuss der Besitzstandswahrung gekommen sind, also die, die den A2 bis zum 27. Dezember 2016 erworben haben, ist, dass sie damit nur in Deutschland auch Motorräder mit höherer Leistung gedrosselt fahren dürfen.

Viele Grüße

Michael

Diejenigen die den A2 nach dem 27.12.16 gemacht haben/machen dürfen nur noch Maschinen drosseln die nicht mehr als das doppelte der erlaubten Leistung haben.
Das heißt: max 70kw/ ~96 PS bei 175kg!
Die Maschine muss mit 35kw /48 PS ebenfalls mindestens 175 kg wiegen, aufgrund des maximalen Leistungsgewichts von 0,2kw /kg

Die MT 07 hat 55,0 kW (74,8PS) und darf somit auch für den A2 gedrosselt werden.

Zum Vergleich: Eine CBR 600 RR hat 88,1kw / 120 PS und darf somit nicht gedrosselt werden.


Gaskutscher  19.01.2017, 21:33

Es ist egal wie das Leistungsgewicht bei 70 kW aussieht. Es ist entscheidend das die Maschine nicht mehr als 35 kW gedrosselt hat (maximal 70 kW offen) UND dann das Leistungsgewicht passt.

Ist z.B. bei der KTM 690 Duke nicht der Fall. Die hat daher für den A2 nur 32 kW.

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TransalpTom  19.01.2017, 22:08

Deine Antwort ist so nicht ganz richtig.

Man darf nach wie vor immer noch Maschinen auf 35 kW drosseln, deren ausgangsleistung mehr als 70kW hat.

Personen, die die Klasse A2 nach dem 27.12.2016 erworben haben dürfen sie aber nicht mit Klasse A2 führen.

Drosseln darf man die Maschinen aber nach wie vor. Wer seine Klasse A2 zwischen dme 19.01.2013 und dem 27.12.2016 erworben hat, darf diese Maschinen auch heute noch führen, allerdings nur innerhalb Deutschlands.

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fuji415  25.01.2017, 15:08

 Eine CBR 600 RR hat 88,1kw / 120 PS darf man drosseln nur nicht mehr mit A2 fahren da muss Klasse A her .

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Ja, Du darft immer noch jede beliebige Maschine auf 35kW drosseln, egal welche Leistung sie im Urzustand hat.

Lediglich berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse A2 die nach dem 27.12.2016 erworben wurde nicht mehr dazu ein solches Kraftrad zu führen.

Das wird gerne verwechselt.

Man kann auch heut enoch ein Kraftrad mit mehr als 70kW kaufen und auf 35kW drosseln. Zum Führen berechtigt dann allerdings nur die Klasse A2, wenn diese zwischen dem 19.01.2013 und dem 27.12.2016 erworben wurde zu Fahrten innerhalb Deutschlands oder die offene Klasse A.

Wenn Du Deine Klasse A2 nach dem 27.12.2016 erworben hast darft Du ein solches Kraftrad mit Klasse A2 nicht führen, Du benötigst dann die Klasse A.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Gaskutscher  19.01.2017, 21:35

Wobei die Formulierung der Überschrift ungünstig ist.

Was ist ein »Big Bike«? Eine Harley mit 1,6 Liter Hubraum etwa nicht? Was mit einer BMW R 1150 GS? Ist das eventuell ein Fahrrad? :D

Es gibt genügend (!) Maschinen mit deutlich mehr als 300 ccm welche zu A2 passend gedrosselt werden können.

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