Mit Autoführerschein 50ccm ohne Drossel fahren?
Hallo, ich habe gestern meinen Autoführerschein bestanden und habe noch begleitendes Fahren da ich 17 Jahre alt bin.
Ich möchte die 25 km/h Drossel ausbauen von meinem Roller damit ich dann 50 km/h fahren kann, was ich ja darf mit dem begleitenden Fahren.
Mein Vater meinte das der Roller keine 50 km/h Drossel benötigt, da der Roller ja 50ccm ist und das der Roller schneller laufen darf als 50km/h ich allerdings aber nur 50km/h gesetzlich fahren darf.
Meiner Meinung nach muss der Roller eine 50 km/h Drossel eingebaut haben mit den jeweiligen Papieren und deswegen hatten wir eine kleine Diskussion.
Könntet ihr mir helfen, ideal wäre es wenn jemand vielleicht eine Quelle hinzufügen könnte sodass wenn ich Recht habe ich es ihm schicken kann, da ich mir sicher bin das ich Recht habe und ich keine Probleme haben möchte mit der Polizei weil mein Roller schneller läuft.
3 Antworten
In Klasse B ist Klasse AM enthalten, §6 Abs 3 FeV:
(3) Außerdem berechtigt
4. die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L
Du darfst mit dieser Klasse AM unter anderem Kleinkrafträder der Klasse L1e-B fahren, §6 Abs 1 FeV:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:
– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Fahrzeuge der Unterklasse L1e-B sind in der Verordnung Nr 168/2013 wie folgt definiert:
L1e-B - Zweirädriges Kleinkraftrad
(9) Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann
Für Fahrzeuge der Klasse L1e gilt:
L1e - Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug
(4) zwei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3 , falls ein PI-Verbrennungsmotor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(7) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ( 1 ) ≤ 4 000 W und
(8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers und
Die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" ist in §30a StVZO wie folgt definiert:
Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann
Kann dein Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, hat es keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mehr, ist somit kein Fahrzeug der Klasse L1e, kann somit nicht in die Unterklasse L1e-B fallen und kann daher nicht mit Klasse AM gefahren werden - es sei denn, die Übergangsregelungen für Oldtimer in §76 FeV erlauben es ausdrücklich.
Wenn dein Vater weder Willens noch in der Lage ist, sich mit den Rechtsgrundlagen auseinanderzusetzen, sollte er vielleicht Abstand davon nehmen, mit solchen vollkommen absurden, zusammenphantasieren Aussagen umsichzuwerfen.
Also du darfst erstmal nur 50 kmh Mist dem Ding fahren , willst du schneller fahren barust du nen a1 Führerschein und ein anderes Kennzeichen.
Meines Wissens nach braucht mein keine sonderabnahbe wenn eine 50 ccm Mofa wider zum. 50 ccm Kleinkraftrad umgerüstet wird
Hi das Moped darf 45 laufen, 50 geht wohl auch noch klar.
So oder so müssten die Papiere des Mofas umgeschrieben und vom TÜV abgenommen werden.
Die Quelle, dass Dein Moped nur 45 fahren darf, ist die Beschreibung der Führerscheinklasse AM, die im B enthalten ist.