Mein Tochter (15) lebt bei meinem Ex-Mann. Dieser muss wegen versuchtem Totschlag ins Gefängnis.Kann ich sie "zwingen" bei mir zu leben oder muss sie ins Heim?

LastDayofEden  07.05.2024, 10:30

Ist das Jugendamt involviert? Was wünscht sich deine Tochter selbst?

SneakyPaw 
Fragesteller
 07.05.2024, 11:42

Jugendamt ist dabei. Insgesamt 3Kinder.21,15,11. 21 wohnt alleine.15 bei Papa, 11 bei mir. K15 wird beigebracht ich sei schlecht und der Kontakt zu mir verboten.

Mugua  07.05.2024, 10:38

Welche Rechte hast du denn? Sorgerecht?

SneakyPaw 
Fragesteller
 07.05.2024, 11:44

geteiltes Sorgerecht für beide. 11 und 15. K15 wird der Kontakt zu mir verboten und ich werde als böse dargestellt, dabei haben mein Ex und ich beide Fehler gemacht

6 Antworten

Hallo SneakyPaw,

hier entsteht eine Situation, wo sich wieder das Jugendamt wie auch Gerichte um das weitere Wohl Deiner Tochter kümmern. Mit 15 Jahren darf ihr dabei ein bedeutendes Mitspracherecht eingeräumt werden.

Wenn Du sie zwingen würdest, da darf ich offen und ehrlich sprechen, wäre das nicht im Sinne des Wohls Deiner Tochter sondern würde nur Deinen Bedürfnissen folgen.

Wenn Du ihr - ob all einer Historie, wie vieles gekommen war und entschieden wurde - im Hier und Jetzt sowie für die Zukunft ein Zuhause, in dem sie sich entfalten kann und mag, anbietest, könnte sie das so wahrnehmen und dafür sprechen, dass Ihr auch miteinander seid und lebt.

Es mag zunächst Sinn machen, Dinge in einer Parallelität zu betrachten. So kann Deine Tochter zunächst vom Jugendamt betreut und mit dem Aufenthaltsbestimmungsreicht auch dort in einer betreuten Einrichtung wohnen - und Ihr besucht Euch gegenseitig und auch häufig, um zu schauen, ob es da ein Miteinander wie geben kann.

Probiert es dann aus, wie sich das gestalten könnte - und dann darf Deine Tochter entscheiden und sich einen "Rückweg" offen halten, wo sie sein und leben mag. Dabei darf das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt verbleiben, wobei das Amt dieses Recht für Deine Tochter stellvertretend ausüben darf und sie darin immer berät.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

Das kann man so auf die Ferne unmöglich sagen. Nicht mal ein Richter könnte das auf Grund dieser Frage.

In der Regel aber versucht man Heimaufenthalte zu vermeiden.

Aber es kommt halt immer auf die genauen Umstände an

Das muß das Jugendamt entscheiden. Das ist denke ich total individuell.

Mit 15 Jahren kann man niemanden mehr zwingen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei einer 15jährigen geht man nicht mehr über ihre Meinung hinweg. Sie werden sie fragen, was sie möchte und versuchen das möglich zu machen.

Im Übrigen ist eine Zangsgemeinschaft stets eine Notlösung und könnte das Ende eurer Mutter-Tochter-Beziehung sein. Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht.

Mein Sohn nannte solche Entscheidungen: "Ein Recht auf eigene Fehler!". Er hätte aus seinen schlechten Entscheidungen deutlich mehr gelernt, als aus den richtigen. Und jeder Zwang ließ ihn ganz bestimmt das Gegenteil machen.

Bei meiner Tochter war ich dann schon klüger. Ich habe ich gesagt, dass wir sie sehr lieb haben und sie jederzeit willkommen ist und zurück zu uns kann. Die war nach 6 Monaten wieder da. Diese 6 Monate waren die Hölle, aber jetzt ist sie zurück, freiwillig und gerne.