Lidl Kameraüberwachung?

5 Antworten

Ja, in den Geschäftsräumen sind Kameras Wie in den meisten anderen Läden auch

Ja das war irgendwas mit Arbeitsrecht soweit ich weiß, daher mussten Kameras im Kassenbereich abgebaut werden

Die Supermärkte wollen nämlich das die Mitarbeiter nie in den Leerlauf kommen, keine Kunden an Kasse ? Ab nach hinten Zeugs einräumen etc. dann hat die Gewerkschaft sich zu Wort gemeldet weil das gegen irgendein arbeitsgesetzt geht


Kripto  08.01.2021, 23:12

Hab nochmal nachgelesen hier Mal n informativer Ausschnitt: Das Datenschutzrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, personenbezogene Daten über seine Arbeitnehmer zu erheben, speichern oder anderweitig zu verarbeiten, wenn dies etwa für die Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG). In einem solchen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht auch die Kontrolle, ob Arbeitnehmer ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen oder die Aufdeckung von etwaigen Pflichtverstößen. Allerdings sind von diesem Erlaubnistatbestand nicht alle Datenerhebungen erfasst. Da es sich bei den Erhebungen jeweils um Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer handelt, muss eine Abwägung erfolgen, ob im Einzelfall das Informationsinteresse des Arbeitgebers an der Datenerhebung das Interesse des Arbeitnehmers an der Integrität seiner Grundrechte, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, überwiegt. Eine Videoüberwachung ist deshalb nur zulässig, wenn dabei nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe in die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer eingegriffen wird.

Das BAG stellt zunächst erneut klar, dass heimliche Videoüberwachungen überhaupt nur dann zulässig sein können, wenn ein auf konkreten Tatsachen beruhender Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat des Arbeitnehmers besteht. Heimliche Überwachungen „ins Blaue hinein“ sind dagegen grundsätzlich unzulässig. Im Umkehrschluss bedeute dies aber, dass Datenerhebungen, die weniger schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts zulässig sein können. Dies gelte insbesondere für offene Überwachungsmaßnahmen, die keinen Arbeitnehmer pauschal unter Verdacht stellen und der Verhinderung von Pflichtverletzungen dienen sollen.

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Die haben Personalräume überwacht. Das war nicht zulässig. Im Supermarkt sind immer und überall Kameras.

Bei mir in der Nähe gibt es keine Überwachungskameras.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung