Lehrer gibt mir meine Klausur nicht zurück
Hallo :)
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor nunmehr 9 Wochen eine Klausur zusammen mit einer anderen Schülerin nach geschrieben. Seit dem nachschreiben meiner Klausur habe ich jede Woche ( Habe nur einmal in der Woche Schule) meine Lehrerin nach der Rückgabe der Klausur gefragt. In den ersten 3 Wochen nach der Klausur sagte mir die Lehrerin sie hätte es noch nicht geschafft. Nach 4 Wochen wollte Sie mir die Klausur angeblich zurückgeben, bestellte mich zu einem Termin für die Übergabe erschien dann jedoch nicht und lies mir mitteilen, dass sie mir die Klausur-Note per Mail zuschicken wollte. Dann wurde sie 3 Wochen krank, eine Mail erhielt ich in der Zeit nicht. Nach diesen 7 Wochen war Sie wieder da, ich sprach die auf meine Klausur an, wieder nicht. Hatte sie angeblich nicht dabei. Nach 8 Wochen wurden die Zeugnisnoten besprochen. Sie teilte mir mit ich hätte angeblich eine 3 geschrieben, die Klausur hatte sie nicht dabei. Im Zeugnis würde ich nun auch eine 3 bekommen. Ich teilte ihr mit das ich die Klausur trotzdem noch benötigte und sie sagte mir ich bekomme Sie diese Woche. Diese Woche fragte ich erneut, sie hatte die Klausur immer noch nicht mit, angeblich würde noch eine Lehrerin gegenlesen.
So dies erstmal zum Verlauf. Ich weiß sehr viel Text aber nur so wird es verständlich. Mein Problem ist nun folgendes. Ich finde es nicht richtig, das mir eine Note gegeben wird auf der Basis einer Klausur die ich niewieder zu Gesicht bekommen habe. Ich kann weder überprüfen ob die Punkte richtig zusammengezählt wurden, noch habe ich durch diese Klausur einen Lerneffekt erhalten, da ich meine angeblichen Fehler nicht kenne. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich die Note einfach akzeptieren, oder gibt es irgendeine rechtliche Grundlage? Der Lehrer müsste doch dazu verpflichtet sein die Klausren zurückzugeben, oder nicht? Es war zudem auchnoch die einzige Leistungsbeurteilung und mündlich zählt nur 30%
Über Hilfe würde ich mich freuen. Grüüüße :)
5 Antworten
Definitiv - deine Lehrerin MUSS dir die Arbeit zurück geben. Auch rechtlich ist das klar geregelt. Wie sollst du sonst wissen, wo du stehst und was du falsch gemacht hast? http://www.focus.de/schule/schule/recht/tid-13049/klassenarbeiten-wie-lehrer-testen-duerfen_aid_347760.html Ich hoffe, verlinken ist erlaubt. Darin findest du alles, was für dich wichtig ist. Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter. Ansonsten noch googeln, ich habe zich Seiten gefunden die klar zum Audruck bringen: Rückgabe ist Pflicht, meist innerhalb von drei Wochen! Sonst darf nicht mal eine neue Arbeit geschrieben werden, bevor du die alte nicht gesehen hast!
Kann ich dir leider so nicht sagen. Ich vermute mal, dass es immer sehr schwierig sein wird, die Beurteilung des Lehrers zur Gesamtnote anzufechten. Notfalls lässt er deine mündliche Beteiligung mit einfliessen um das zu rechtfertigen. Es wird schwer werden, ihm das dann nachzuweisen.
du MUSST diese klausur wiederbekommen!!geh zur schulleitung das ist NICHT ok
WOW, vielen Dank für diese super schnelle Antwort!! Der Meinung bin ich eigentlich auch, aber super wäre irgendeine rechtliche Grundlage. Weißt du ob es da sowas gibt? Lehrer können sich ja nicht alles erlauben... Wollte ein Schreiben aufsetzen und per Mail ( da es schon nächste Woche Zeugnisse gibt) an die Schulleitung schicken, aber das ganze würde mit irgendeiner rechtlichen Grundlage natürlich mehr Eindruck machen. Kann man auch ankündigen das man die Note nicht akzeptiert und nur unter Vorbehalt zur Kenntnis nimmt bis die Klausur vorliegt? Und was ist wenn Sie die Klausur verloren hat? Wovon ich mittlerweile stark ausgehe... zum Nachschreiben ist es zu spät, letztes Jahr hatte ich eine 1 auf dem Zeugnis, mündlich stehe ich auch immer noch auf 1. Muss dann zu meinen gunsten entschieden werden? Oder kann das Fach dann nicht benotet werden?
Fragen über Fragen.... :(
Liebe Grüße :)
Haha tut mir wirklich leid aber die fragen kann ich dir nicht beantworten..das mit der mail dauert zu lang du solltest persönlich mit der schulleitung sprechen und ihr genau das ssagen was du uns gesagt hast!vor allem das mit dem dass du ja gar nicht aus den fehlern lernen kannst und dass du nicht überprüfen kannst ob sie fehler gemacht hat!viel glück das schaffst du
Das solltest Du dem Schulleiter mitteilen. Das ist nicht rechtens.Das ist mehr als Schikane.
Der Lehrer MUSS dir die Arbeit zurück geben
Du musst dich an den Vertrauenslehrer von deiner Schule oder an einen anderen Lehrer von dem du glaubst dass er/sie dir gehen kann wenden . Ich hoffe ich konnte helfen
Vielen Dank, der Link hilft mir aufjedenfall schonmal weiter.
Mein größtes Problem ist jedoch immernoch ob man eine Zeugnisnote eintragen darf, ohne das die Leistung auf der die Zeugnisnote basiert zurückgegeben wurde... Ich habs schon mit googlen probiert, aber ich finde niergendwo eine Antwort darauf ob ich meine Zeugnisnote als Gegenstandslos beurteilen darf, da ja gerade die Klausur fehlt :/ Also quasi ob die Rückgabe der Klausur pflicht ist, damit man mir eine Endnote geben darf.
Grüüüüße :)