Laptop defekt an Sonntag, an dem Garantie abläuft, am Montag Annahme nicht mehr akzeptiert.?

4 Antworten

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wenn du nicht beweisen kannst das der defekt vor dem ablauf der garantie aufgetreten ist, ist das so zulässig.


UlfGrossmann 
Fragesteller
 08.05.2016, 17:05

Wie könnte man dies dann beweisen?

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UlfGrossmann 
Fragesteller
 08.05.2016, 17:13
@RECA7730G

Der Lüfter hat den Geist aufgegeben. Im Bios gibt er leider keinen Fehler an (welcher dann z. B. in einer Log zu finden wäre...)

Gibt es evtl. ein Log, wann zuletzt gebootet wurde? (Hab nämmlich das letzte mal am Donnerstag gebootet)

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Vielleicht fragst du mal beim Hersteller direkt und nicht beim Händler, ich denke, die dürfen nichts anderes sagen. Die Hersteller können das selbst entscheiden. Vielleicht hast du Glück und die drücken ein Auge zu.


UlfGrossmann 
Fragesteller
 08.05.2016, 17:26

Muss ich mal versuchen, auf der Quittung stand, dass die Garantieabwicklung über den Händler abläuft.

Gibt es nicht eine Regelung die besagt, dass man soetwas einfach am nächsten Arbeitstag melden muss?

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Apfelsine858  08.05.2016, 17:32

Das kann ich dir nicht sagen. Es war nur ein Gedanke von mir. Aber versuchen kann man es ja.

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auch wenn der Defekt noch in der Garantiezeit anfällt, und du meldest ihn ausserhalb, besteht keine Garantie. 


UlfGrossmann 
Fragesteller
 08.05.2016, 17:33

Das heisst ja eigentlich, man hat dann de facto gar nicht zwei Jahre Garantie (was in der Schweiz ja gesetzlich vorgeschrieben ist), wenn die Garantie an einem Feiertag ausläuft, da es ja nicht möglich ist das Gerät an einem Feiertag einzuschicken?


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Da du wahrscheinlich nicht beweisen kannst, dass der Defekt vor Ablauf der Garantie aufgetreten ist, werden die damit durchkommen.