Kündigung zum 31.01.2015 Urlaubsanspruch

10 Antworten

Nein. Natürlich nicht! Der Urlaub steht Dir nur anteilig bis zum 31.1.15 zu. Warscheinlich hast Du mit 6 Tagen eh schon zu viel genommen. Wenn Du bis Ende Februar arbeitest, würden Dir 4 Tage zustehen.

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/job-karriere/id_68654338/resturlaub-bei-kuendigung-wie-viel-steht-mir-noch-zu-.html


Ginger1970  09.01.2015, 12:34

Ähhh, ich versteh nur nicht, warum Du bis Ende Februar arbeiten willst, wenn Du zu Ende Januar kündigst. Wenn Du zum 31.1. kündigst, dann arbeitest Du auch nur bis Ende JANUAR!

Wie sind denn Deine Kündigungsfristen laut Vertrag?

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Auf die restlichen 18 Tage hast Du selbstverständlich keinen Anspruch, da Du nicht erst in der 2. Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest.

Mit 6 Tagen Urlaub hast Du bereits mehr genommen, als Dir anteilmäßig zusteht.

Der zu viel genommene Urlaub bzw. das dafür gezahlte Arbeitsentgelt darf vom Arbeitgeber aber nicht zurück gefordert werden (also keine Verrechnung mit Lohnansprüchen), da Du mit Deiner 2-jährigen Beschäftigungszeit die "Wartezeit" von 6 Monaten als Bedingung erfüllst.

Das Bundesurlaubsgesetz BUrlG schreibt in § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 Buchstabe (c) zum Urlaubsanspruch in Deinem Fall vor:

Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer [...] wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

In Abs. 3 heißt es - zu Deinem Glück - für diesen Fall in Buchstabe (c) aber auch:

Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Wenn du zum 31.1.2015 kündigst dann musst du nicht bis Ende Februar arbeiten.

Dir steht theoretisch nur der Urlaub zu für die Zeit die du in der Firma arbeitest (also 4 Tage bei 2 Monaten) Wenn du jedoch alle 24tage Urlaub nimmst und dann vor Jahresende die Firma verlässt, dann hat die Firma Pech gehabt,sie kann sich den zuviel genommenen Urlaub ja nicht zurück holen)

Im Gegenteil, du musst schauen das du die 3 zuviel genommenen Tage ( du hast ja bei 24 Urlaubstagen 2 im Monat) wieder reinarbeitest. Oder sie werden dir vom Lohn abgezogen. Das dein Arbeitgeber die dir schenkt glaube ich kaum.


Veneficium06  09.01.2015, 12:31

Urlaub darf dir nicht von Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber ist selbst schuld wenn er Urlaub genehmigt der noch nicht erarbeitet wurde.

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Nordseefan  09.01.2015, 12:32
@Veneficium06

So kann man das nicht sagen. Es kommt auf die Kündigungsfristen an und wann die Urlaubsgenehmigung erteilt wurde.

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Familiengerd  09.01.2015, 13:02
@Nordseefan

Was hat das mit "Kündigungsfristen" und dem "Zeitpunkt der Urlaubsgenehmigung" zu tun?

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Nordseefan  09.01.2015, 16:19
@Familiengerd

GAnz einfach: hat er zum Beipiel den Urlaub schon im Juni beantragt und wurde er dann genehmigt, dann kann der AG - trotz Kündigung - nicht auf einmal kommen und sagen nee ist nicht. Hat sie den Urlaub erst nach der Kündigung beantragt und genehmigt bekommen ist der AG in der Tat selbst schuld.

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Familiengerd  10.01.2015, 15:03
@Nordseefan

Ganz so einfach ist es nicht:

Wenn ein Arbeitnehmer vor einer Kündigung mehr Urlaub genehmigt bekommen hat, als ihm aufgrund des Beendigungsdatums zusteht, den Urlaub aber noch nicht angetreten hat, dann muss der Arbeitgeber ihm Urlaubsentgelt nur zahlen für den dem Arbeitnehmer tatsächlich zustehenden Urlaubsanteil, also nicht für den zu viel genehmigten Urlaub.

Anspruch lediglich auf Entgelt für den tatsächlich zustehenden Urlaub hat ein Arbeitnehmer, der zu viel genehmigten Urlaub bereits genommen hat, auch dann, wenn das ihm zustehende Urlaubsentgelt nicht schon vor Antritt des Urlaubs gezahlt worden sein sollte; bei nachträglicher Zahlung des Urlaubsentgelts besteht nur Anspruch auf Entgelt für den tatsächlich zustehenden Urlaub.

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Nein, bei Kündigung im ersten Halbjahr wird der UrlaubsanspruchidR gezwölftelt. (Bundesurlaubsgesetz) http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/

Da du schon mehr in Anspruch genommen hast wird ggf. verrechnet.