Kündigung vor Jobantritt möglich?

3 Antworten

Wenn sich aus dem Vertrag kein Kuendigungsverbot vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses ergibt, koennen beide Seiten auch schon vor Antritt fristgemaess kuendigen. Sonst geht das dann eben erst ab Antritt.

Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz hast du erst ab dem 7. Monat und auch dann nur bei entsprechender Betriebsgroesse (mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter).

Also das ist unwahrscheinlich, aber ja, geht bestimmt. Versuch aber diese Sorgen zu vergessen (ich weiß, leichter gesagt als getan).

Und ja, du wärest in so einem Fall arbeitslos und hättest bestimmt Anspruch auf Leistungen (da spielen ja noch mehr Faktoren eine Rolle).

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Arbeitsvertrag. Genieß die Zeit bis dahin :)


Nadja1027 
Fragesteller
 17.05.2024, 14:08

Vielen Dank <33

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Naja der Vertrag ist ja bereits unterzeichnet also sollte da nichts mehr kommen.

Falls doch kannst du dann natürlich ALG beantragen.