Krätze, Kindeswohlgefährdung,Körperverletzung?
Ich soll diese Frage anonym stellen. Über mein Account die Person weiß nicht weiter.
. Sie war heute beim Hautarzt und hat erfahren dass sie Krätze hat dass der Kindesvater sie angesteckt hat und das Kind hat auch Krätze aber der Kindsvater hat behauptet es sei nur ein Hautausschlag. Das Kind war aber in der Zeit im Kindergarten weil sie dachte es wär nicht Krätze, weil es ja so warm war das Kind hat sich auch kaum gejuckt aber es wurde dann später trotzdem bestätigt vom Hautarzt da Kindergarten weiß bescheid und geht jetzt Maßnahmen vor aber sie möchte gern gegen den Kindesvater vorgehen weil sie findet dass es Körperverletzung gleichzeitig Kindeswohlgefährdung weil sie hatte in der Zeit nur Kontakt mit ihm also kann er es nur haben sie hat in den Zeitraum mit keinen anderen kontakt.
Heute früh hat sie ihn zur Rede gestellt aber das Erscheinungsbild von ihnen sei so rübergekommen als wär stolz drauf gewesen scheinbar ist es bei ihnen jetzt weg. Sie möchte nämlich nicht dass er ungeschoren davon kommt. Ist dass möglich?
4 Antworten
Sie soll ihn anzeigen.
Das ist weder Kindeswohlgefährdung noch Körperverletzung. Vlt. hat es der Vater selbst nicht gewusst.
Vlt. hat sich das Kind die Krätze auch im Kindergarten eingefangen.
Was sagt denn der Kinderarzt dazu? Es ist eine ansteckende Krankheit, wo sich jetzt keine Schuldfrage stellt. Leider habe ich die Frage nicht ganz genau verstanden.
Ist ja das gleiche wie mit Läusen, man kann nichts dafür wenn man die bekommt, aber man muss was dagegen unternehmen.-
eher nicht