Konzert unter 16?

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Hallo!

Nochmal nachgeschaut: Konzerte gelten nicht als öffentliche Tanzveranstaltungen, daher macht das Jugendschutzgesetz in diesem Zusammenhang keine Vorschriften (die Kommune kann aber nach § 7 Jugendschutzgesetz Anordnungen bzgl. Alters- oder Zeitbeschränkungen treffen). Viele örtliche Veranstalter setzen allerdings bei U16-Jährigen die Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person voraus. Daher am besten immer einen Blick in die Vorgaben des örtlichen Veranstalters werfen.

Alle Informationen sowie eine Vorlage für den "Muttizettel" findest du auf der Seite des örtlichen Veranstalters des Travis-Konzerts in Köln: hier.

Liebe Grüße!