Knöllchen für parken ohne Parkscheibe?
Hallo,
folgendes Szenario:
Parken in der Innenstadt im Wohngebiet, weder entsprechende Beschilderung (Parkscheibe/Parkuhr) und trotzdem ein Strafzettel bekommen.
Grund war: Parken im Bereich einer Parkbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1, 314.2) ohne Parkscheibe.
Ich habe mal das entsprechende Schild rausgesucht und hier angefügt.
Meine Fragen:
1.Muss man bei diesem Zeichen automatisch eine Parkscheibe nutzen, obwohl nichts explizit von Parkscheibe/Parkuhr/Schein angezeigt wird?
2. Wenn man keine Schilder an der betroffenen Straße (weder davor, noch dahinter ) erkennt, ist es dann dieser Strafzettel berechtigt oder nicht?
Noch mal um es klar zu stellen: An dieser Straße waren keine Schilder die einen Parkscheibe anforserten, bzw. Parkuhr/Schein!
2 Antworten
Beim Einfahren in die Parkzone steht unter dem geposteten Schild für gewöhnlich dran, wann man wie lange mit Parkschein in dem Bereich parken darf.
https://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/Anlage_3.html
Ja in dieser Zone ist eine Parkscheibe Pflicht.
Das Schild sagt es aus, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das Problem ist... da war kein Zusatzzeichen unter dem Parkzonen Schild🤷🏽♀️
Also wenn ich es nicht falsch verstanden habe, müssen entsprechende Vorkehrungen, welche man als Autofahrer durchfürhen soll, erkenntlich beschildert sein, was hier aber nicht der Fall war. Also mit anderen Worten die erwarten von einem dass man eine Parkscheibe verwendet, obwohl es nicht kenntlich gemacht wurde