Kleidungsstück hat starke Mängel , Schild schon abgeschnitten , kann ich es noch reklamieren?
Hey Hab mir ein Kleidungsstück gekauft welches stark abfärbt , überall wo es auflag war meine Haut schwarz abgefärbt , sogar meine kunstfingernägel . Musste mich hinterher richtig abpeelen mit langem schrubben um es wegzukriegen . Außerdem ist es ein Kleid und beim tragen rollt es sich so hoch , zeitweise bis über den Bauchnabel , hatte zum Glück eine lange Jacke drüber aber das kann doch nicht sein , oder ? Schild ist leider ab , da ich die Mängel vor dem ersten tragen nicht bemerkte , bon hab ich noch . Meint ihr ich kann es noch umtauschen ?
5 Antworten
Es lohnt sich zumindest zu reklamieren, denn nichts tun, vermittelt dir nur Ärger. Entweder die Firma reagiert, dann kannst du dich freuen, wenn nicht, dann kannst du abschließen und das Kleid wegschmeißen. Du hast dann alles versucht, mehr kannst du nicht machen.
Viel Erfolg.
Natürlich, das ist eine ganz normale Gewährleistung, die Mängel kannst du zwei Jahre lang reklamieren.
Allerdings hast du erstmal keinen Anspruch auf Geld zurück, der Händler kann auch reparieren oder austauschen. Was davon, kannst du dir aussuchen.
Reklamieren. Du hast ja Gewährleistung.
Nein ich glaube nicht oder du bekommst es nocht dran oder so
Nein, gehören sie nicht.
Bekanntlich werden die Schilder entfernt, wenn man ein Kleidungsstück anzieht. Das kann ja nicht bedeuten, dass jegliche Gewährleistung damit erloschen ist!?
Mit dem Bon kann man hinreichend nachweisen, dass das Kleidungsstück (auch ohne Schilder) in diesem Geschäft gekauft wurde.
Kommt drauf an. HAbe mir grad was gekauft, wo extra dabei stand, dass es abfärben kann.
Warum glaubst du nicht?
Jeder hat ein Recht auf mangelfreie Ware.