Kindesunterhalt - Freundin bleibt fern von gemeldeter Adresse?

1 Antwort

Wenn sie offiziell unter der Adresse mit dir gemeldet ist, dann geht man davon aus, dass ihr noch zusammen seid bzw. unter einem Dach lebt und somit wäre kein Unterhalt in Bar zu entrichten.

Und wenn ihr die gemeinsame Sorge für das Kind habt, dann kann sie ohnehin nicht einfach das Kind einpacken und gehen ohne deine Zustimmung. Denn über den Aufenthalt des Kindes bestimmt ihr gemeinsam!

Solltet ihr zudem den Mietvertrag auch noch gemeinsam unterschrieben haben, dann muss der auch gemeinsam gekündigt werden. Oder der Vermieter entlässt einen von euch aus dem gemeinsamen Mietvertrag. Das muss er allerdings nicht tun!

Ist sie also derzeit mit dem Kind bei der Mutter, dann würde ich es auch als Besuch bei der Mutter werten.

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/1612/

Das ist hier ja noch gegeben, da das Kind noch bei dir (und ihr) gemeldet ist.