Kindergeld mit Praktikum und Teilzeit?

1 Antwort

Anspruch auf Kindergeld besteht unter diesen Vorbedingungen nur, wenn Du Dich jederzeit nachweislich !! um einen Ausbildugsplatz bemühst

.... sprich Bewerbungsschreiben ( Ausbildungsplatzsuche zu aktuellen Ausbildungsplätzen ) erstellst, telefonische Anfragen stellst , Studienplatzbewerbungen + vorliegende Ablehnungen vorlegen kannst, Absagen hinsichtlich AusbildungsBewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen usw.

kannst Du entsprechende Nachweise nicht führen, so kann die Familienkasse jederzeit überzahltes Kindergeld zutückfordern.