Kinderfreibetrag, zusammenlebend, nicht verheiratet?

3 Antworten

Dir steht ein halber Kinderfreibetrag zu, kannst du beim Finanzamt mit Geburtsurkunde beantragen.

Auf die Lohnsteuer selbst wirkt es sich aber nicht oder kaum aus, nur bei Kirchensteuer und Soli, das ist richtig.

Nur wenn du so gut verdienst, dass der Freibetrag besser ist als das Kindergeld, bekommst du die Differenz ausbezahlt, viel wird das nicht sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Soweit ich das verstanden habe, wirkt sich der Kinderfreibetrag nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus, ist das so richtig? Also würde mir das am Ende nicht viel bringen wenn meine Tochter mit einem Kinderfreibetrag von 0,5 berücksichtig wird?

Ja das stimmt.

Trotzdem solltest du dafür sorgen das die Familienverbände ordentlich gepflegt sind im System (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)

Somit solltest du dies nachholen, denn bei der Veranlagung macht es am Ende nämlich schon einen Unterschied ob du ein Kind hast oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Bei der monatlichen Lohnabrechung macht dies tatsächlich keinen Unterschied bei dir, da du eh' keinen Kirch.steuer- bzw. Soliabzug hast!

Jedoch bei der jährl. Ek-Steuererklärung kann dies evtl. schon zu einem Unterschied führen: https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag/

wie z.B. hier:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Finanzamt, Freibetrag, Kinderfreibetrag)