Kinderfreibetrag, zusammenlebend, nicht verheiratet?
Hallo zusammen,
ich lebe mit meiner Freundin, nicht verheiratet und unserer gemeinsamen Tochter zusammen. Meine Freundin bekommt für unser Kind ganz regulär Kindergeld und hat die Kleine mit 0,5 auf Ihrer Lohnsteuerkarte bzw. Lohnabrechnung. Zu Erwähnen wäre vielleicht noch, das Sie Gesundheitsbedingt nur Teilzeit arbeiten kann, d.h. 15 pro Woche. Somit hat Sie ja auch nichts vom Kinderfreibetrag, oder?
Ich arbeite Vollzeit und habe keinen Kinderfreibetrag eingetragen. Zahle keine Kirchensteuern und Soli.
Soweit ich das verstanden habe, wirkt sich der Kinderfreibetrag nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus, ist das so richtig? Also würde mir das am Ende nicht viel bringen wenn meine Tochter mit einem Kinderfreibetrag von 0,5 berücksichtig wird?
Laut diversen online Brutto-Netto Rechnern macht es für mich bis auf wenige Euro keinen Unterschied ob ich mit Steuerklasse 1 ein Kind habe, oder nicht.
Was mich auch etwas verwirrt ist, dass das Finanzamt keine elektronische Übermittlung damals vom Einwohnermeldeamt bzw. Standesamt bekommen hat das ich Vater geworden bin. Vaterschaftsanerkennung wurde natürlich unterschrieben und in der Geburtsurkunde stehe ich auch.
Habe in der Vergangenheit schon mehrfach erfolglos versucht dies zu regeln. Leider ohne Erfolg!
Grüße
3 Antworten
Dir steht ein halber Kinderfreibetrag zu, kannst du beim Finanzamt mit Geburtsurkunde beantragen.
Auf die Lohnsteuer selbst wirkt es sich aber nicht oder kaum aus, nur bei Kirchensteuer und Soli, das ist richtig.
Nur wenn du so gut verdienst, dass der Freibetrag besser ist als das Kindergeld, bekommst du die Differenz ausbezahlt, viel wird das nicht sein.
Soweit ich das verstanden habe, wirkt sich der Kinderfreibetrag nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus, ist das so richtig? Also würde mir das am Ende nicht viel bringen wenn meine Tochter mit einem Kinderfreibetrag von 0,5 berücksichtig wird?
Ja das stimmt.
Trotzdem solltest du dafür sorgen das die Familienverbände ordentlich gepflegt sind im System (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
Somit solltest du dies nachholen, denn bei der Veranlagung macht es am Ende nämlich schon einen Unterschied ob du ein Kind hast oder nicht.
Bei der monatlichen Lohnabrechung macht dies tatsächlich keinen Unterschied bei dir, da du eh' keinen Kirch.steuer- bzw. Soliabzug hast!
Jedoch bei der jährl. Ek-Steuererklärung kann dies evtl. schon zu einem Unterschied führen: https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag/
wie z.B. hier:
Gruß siola55