Kennt sich wer aus? Besteht weiterhin Unterhaltspflicht, für das Kind?

7 Antworten

Ja, dann besteht weiterhin Unterhaltspflicht.

Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Wurde die Prüfung nicht bestanden, muss die Ausbildung ja weitergemacht werden.

Oder das Kind wechselt, das wird von den Richtern mindestens einmal zugelassen.

Dann wird die Prüfung halt wiederholt. Solange besteht eine Unterhaltspflicht.

Bricht das Kind allerdings jetzt die Ausbildung ohne bestandene Prüfung ab, dann ist es vorbei mit Unterhalt.

Ist es eine schulische oder berufliche Ausbildung? Verdient das Kind kein oder kaum Geld während der Ausbildung oder wieso besteht überhaupt noch eine Unterhaltspflicht?

Kommt darauf an. Vorsätzliche Verschleppung der Ausbildung müssen Eltern nicht tolerieren, aber gewissen Spielraum haben die Kinder um sich zB. nochmal umzuentscheiden oder ähnliches. Im Einzelfall entscheidet der Richter.

wenn die berufsausbildung damit verlängert wird und die prüfung wiederholt wird, muss weiter unterhalt gezahlt werden. verlange unterlagen über zeugnisse, prüfungsergebnisse und eine mitteilung darüber wie es weitergeht.

Ja, bis zur Ende der Ausbildung aber nur wenn er diese bis zur nächsten Prüfung weitermacht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung