Kann mir das jemand erklären?

5 Antworten

Das Fahrrad muss auf den LKW warten, weil der Lkw Vorrang hat, weil es rechts vom Fahrradfahrer ist

§8 StVO:
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. ...

Das trifft auf dich in Bezug auf den LKW zu. Gegenüber dem hast du die Vorfahrt. Also fährst du vor dem LKW und Antwort 1 ist falsch.

§9 (3):
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,

Das trifft auf den Fahrradfahrer in Bezug zu dir zu. Der muss dich als Geradeausfahrer durchlassen und darf erst dann abbiegen. Also fährst du vor dem Radfahrer und Antwort 2 ist falsch.

Damit bleibt nur noch Antwort 3 übrig und die ist korrekt, weil die beiden anderen dich erst durchlassen müssen was bedeutet, du fährst als erster.

Es gilt: recht vor links ..

Das Rad will nach links, du geradeaus .. Linksabbieger muss Gegenverkehr durch lassen.. also du vor Rad!

Du vor LKW .. wegen rechts vor links!

Also: du zuerst!

Die Kreuzung ist unbeschildert, insoweit gilt rechts vor links. Für den Radfahrer kommt der LKW von rechts, er muss warten, bis dieser gefahren ist. Für den LKW kommst Du von rechts, der muss also auch warten, bis Du durch bist. Du darfst also zuerst, dann LKW, dann das Fahrrad.

Normale Kreuzung (keinerlei Vorfahrtschilder o.ä.), deshalb Rechts-vor-Links: Der rote kommt links von dir, weshalb du zuerst fahren darfst.

Der Radfahrer kommt links vom roten, weshalb der rote vor ihm fahren darf.

Somit bist du der erste der fahren darf, danach der rote, dann erst der Radfahrer.