Kann man mich dafür anzeigen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, aber mit dem Risiko, dass sie als Angreiferin identifiziert und dir Notwehr zuerkannt wird. Klassisches Eigentor!

Ich gehe mal davon aus, dass du Stöcke meinst.

1) Es ist unerheblich, wer angefangen hat.

2) ja, und?

3) Offensichtlich hast du sie verletzt. Das reicht aus, um dich anzuzeigen.

Du hättest den Stock schlichtweg nicht nach ihr werfen dürfen. Jedoch hast du es getan und in Kauf genommen, dass sie dabei verletzt wird.

Mal ganz ab vom Sachverhalt, eher so grundsätzlich.

Zu 1: Spielt erstmal keine Rolle
zu 2: siehe 1
zu 3: Auf die Größe der Verletzung kommt es für die Einordnung ob eine Körperverletzung (o.ä.) vorliegt erstmal nicht an.

Jetzt mal zum Sachverhalt:
Eine Anzeige ist erstmal für jeden möglich, ob diese denn am Ende verfolgt wird und ob es dann vorm Gericht landet steht immer auf einem anderen Blatt.
Hier würde ich vermutlich darauf tippen das schon der Polizist fragen wird ob das der ernst der KlassenkameradIn ist

1. Sie angefangen hat!

Interessiert niemanden. Eine Straftat rechtfertigt keine Gegenstraftat.

2. Jeder bezeugen kann das sie angefangen hat und gedroht hat!!!!!!

Wenn etwas nicht interessiert, helfen Zeugen dafür auch nichts.

3. Die Verletzung nicht mal groß ist!!!

Naja sie ist vielleicht nicht graoß, jedoch immerhin vorhanden. Und eine Tat, die eine Verletzung auf einem Körper hervorgerufen hat ist was? Genau, eine Körperverletzung. Und was wird eine Körperverletzung? Eben, bestraft.

Kann man mich anzeigen???

Ja klar.

!!!!!! ??? !!!!!!!!!!!!

Waren Satzzeichen bei Dir heute im Sonderangebot? Oder warum verteilst Du so viele?

Aber Du hast natürlich auch Glück. Wegen eurem Kinderkram wird niemand irgendwen irgendwo anzeigen, also passiert auch nichts.

Eine Anzeige erstatten kann man immer. Die Frage ist dann aber, ob das was bringt, wahrscheinlich eher nicht.