Jugendamt Wohnung mit Mini Job?
Wenn ich vom Jugendamt eine Wohnung zur Verselbstständigung bekomme (19 Jahre alt) und einen Mini Job habe, muss ich dies dann mit dem Gehalt bezahlen ? Oder ist das Gehalt dann für meine Ausgaben und das Jugendamt bezahlt den Träger/ die Wohnung ?
2 Antworten
Das kommt ganz drauf an: Ist es ein betreutes Jugendwohnen (§34), dann ist das eine stationäre Jugendhilfemaßnahme. Das Jugendamt sorgt für alles Lebensnotwendige. Dein Gehalt darfst du komplett behalten.
Wohnst du hingegen in einer eigenen Wohnung - aufgestockt durchs Jobcenter - und erhältst vom Jugendamt nur ambulante Unterstützung (§30), dann ist das eine Frage, die du dem Jobcenter stellen musst.
minijob? du bist erwachsen also such dir einen vollzeitjob und fang endlich an deine kosten selbständig zu tragen
wie schnell man urteilt… bin in der selben situation, im selben alter und mache abitur, weshalb ich noch gar nicht vollzeit arbeiten kann :)