Jomcenter Alleinerziehende Mutter?

3 Antworten

Das kann schon hinkommen.

Wenn man die Regelbedarfe zusammenzählt - 502€ für dich und zweimal 420€ für ein Jugendliches Kind dann kommt man auf 1342€.

Du könntest probieren, über Bildung und Teilhabe weitere Leistungen zu bekommen.

Jugendliche können außerdem einen 520€-Job machen, ohne dass das beim Bürgergeld angerechnet wird.


isomatte  09.11.2023, 03:29

Das sind Kinder von 9 und 11 Jahren und keine Jugendlichen.

Der Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt für Kinder von 6 - 13 Jahren derzeit noch je 348 Euro, erst ab 14 - 17 wären es 420 Euro.

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SkR1997  09.11.2023, 12:03
@isomatte

Ok, dann müssen schon einige Zuschläge berechnet sein. Der angegebene Betrag ist jedenfalls mehr als die Regelsätze.

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isomatte  09.11.2023, 12:35
@SkR1997

Alleinerziehenden Mehrbedarf für 2 Kinder unter 16 Jahren = 36 % vom maßgebenden Regelbedarf der Mutter.

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Wie kann das bitte nicht reichen? Natürlich ist es nicht so viel, aber meine Mutter hat damals mit 3 Kindern mit ca. dem selben ""gehalt"" gelebt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

azadt22 
Fragesteller
 08.11.2023, 18:04

Alles ist teurer geworden, d.h. von vorne und hinten nicht

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KatzeK4  08.11.2023, 18:09
@azadt22

Wenn du mir das Alter deiner Kinder und notwendige Ausgaben sagen kannst, könnte ich versuchen zu helfen.

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Also ich habe nach Abzug der Miete weniger als 1300€ monatlich übrig und ich muss davon noch den Weg zur Arbeit bezahlen, welcher mit 92km einfache Strecke nicht gerade kurz ist.

Irgendwas scheint auf deiner Ausgabenseite gehörig nicht zu stimmen.


isomatte  08.11.2023, 18:26

Hast Du denn auch 2 Kinder in dem Alter ?

Sollte das nicht der Fall sein, ist das mit deiner Situation gar nicht zu vergleichen und solltest Du auch Kinder in dem Alter haben und nach Abzug der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom nicht mehr übrig haben, dann stünden dir mit Sicherheit vorrangige Sozialleistung wie Wohngeld und Kinderzuschlag zu.

Oder dann eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter.

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