Ist man verpflichtet wärend des Zooms die Kamera anzumachen?

5 Antworten

Nennt sich "Anwesenheits- und Aufmerksamkeitskontrolle". Ja, die Kamera kann gefordert werden.

https://www.schulministerium.nrw/umgang-mit-videokonferenzen

Es darf nicht mitgeschnitten werden - und moderne UC-Tools erlauben es, ein eigenes Bild als Hintergrund einzustellen, damit keiner die Unordnung in deinem Zimmer sieht.


Fidreliasis  16.02.2022, 20:49

Da steht aber nicht das man die Kamera einschalten muss.

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NaIchHalt09  16.02.2022, 20:54
@Fidreliasis

Es geht um VIDEOkonferenzen und Hinweise, den Hintergrund zu verdecken. Es geht darum, dass es nicht aufgezeichnet werden darf. Es gibt also keinen Grund, die Kamera nicht einzuschalten.

Ich kenne das Problem - die Reichweite meines Headsets im Homeoffice reicht knapp für die ganze Wohnung. Man kann während einer Telko so manches anderes nebenbei machen. Das will der Lehrer verhindern.

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Fidreliasis  16.02.2022, 21:33
@NaIchHalt09

Natürlich wird in dem Text vieles erwähnt, es steht aber eben nirgends geschrieben das die Kamera angemacht werden muss und de flehtet da irgendwelche Kompetenzen für hat, es stehen nur Hinweise für den Fall das man die Kamera an macht.

Die frage war ob es verpflichtend ist und in deinem privaten Umfeld kann der Lehrer dich eben nicht dazu verpflichten.

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Naja Knackpunkt ist du hast eine Anwesenheits- und Mitarbeitspflicht in der Schule und die kann man nicht nachprüfen wenn du die Kamera aus hast.

Theoretisch kannst du natürlich dagegen klagen, wegen Privatsphäre bla blubb. Aber frag mal deine Eltern, was sie davon halten, dir für ein Beratungsgespräch beim Anwalt so ca. 100€ vorzustrecken und dazu evtl. noch die Verfahrenskosten zu tragen. Wahrscheinlich nicht viel.

Lehrer sitzen immer am längeren Hebel und wenn sie dir extrem dumm kommen wollen, können sie dir auf irgendeine Art und Weise extrem dumm kommen. Und dir z.B. eine Fehlstunde verpassen.

Wir hatten eine Lehrkraft die darauf bestand und uns aus dem Zoom-Meeting raus kickte sobald man die Kamera nicht an hatte.

Aber:

Eig dürfen die das nicht verlangen. Kein:e andere ausser diese eine Lehrkraft hatte das verlangt

Ich denke nicht, dass man dazu gezwungen werden darf. Aber du hast ja auch in der Schule eine Anwesenheits - und Mitarbeitspflicht in dem Sinne. Bei uns haben die Lehrer verlangt, dass man wenigstens kurz seine Kamera anmacht, um zu zeigen, dass man auch wirklich dabei ist. Ansonsten hat es ihnen gereicht, wenn man einfach sich zwischendurch gemeldet hat (manchmal hat es sie sogar abgelenkt, wenn 20 Schüler*innen ihre Kameras anhatten)

Dann musst du halt sehr viel mitarbeiten, damit er merkt, dass du da bist und zuhörst