Ist "Hochachtungsvoll" eine Beleidigung?

7 Antworten

Tom:

Es gibt wesentlich schlimmere Formulierungen.

In einem Mahnschreiben mit Androhung von Verzugszinsen, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsmaßnahmen schrieb der Gläuibiger am Schluss:

"Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben."

Eine Beleidigung ist es sicher nicht, aber es drückt in der Gruß Formel sehr viel mehr Distanz aus zum Angesprochenen, als ein freundlicher Gruß. Meiner Erfahrung nach wird dies auch genau zu diesem Zweck verwendet und eingesetzt.

"Hochachtungsvoll" klingt ein bisschen sehr altmodisch und ehrerbietig, aber eine Beleidigung ist es nicht.

Aber gerade weil es nicht mehr oft benutzt wird, könnte sich der Empfänger vielleicht ein bisschen veräppelt vorkommen, da er möglicherweise nicht recht weiß, wie er mit so einer Formulierung umzugehen hat.

Es ist keine Beleidigung . Es verletzt nicht die Ehre des Empfängers. Im "normalen" Schriftverkehr ist "Mit freundlichen Grüßen " Standard. "Hochachtungsvoll" ist halt a weng angestaubt und sehr distanziert. Man findet diese Grußformel sehr selten und nur noch unter Behördlichen schreiben wir einem Verwarngeld oder ähnlichem.

Gruß

Geige

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

es klingt wie eine, da es ironisch wirkt, ist aber keine