Ist der Erste-Hilfe Schein von 2013 noch gültig?
Also ich hab 2013 an einen Erste Hilfe Kurs teilgenommen und wollte jetzt mit meinem Führerschein anfangen. Meine Frage ist nun ob der Erste-Hilfe Schein von 2013 noch gültig ist und angenommen wird, obwohl der ja jetzt schon 5 Jahre alt ist. Die Meinung der gefragten ist sehr unterschiedlich da einige der Meinung sind, dass der nur 2 Jahre gültig ist und andere sagen, dass der ein Leben lang noch gültig ist und der noch angenommen wird. Deswegen will ich auch nur Antworten von denen die sich zu 100% sicher sind.
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
6 Antworten
Wie schon geschrieben ist der Erste Hilfe Kurs weiterhin gültig.
ABER eine große Mehrheit bezeichnet auch gerne die „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort“ umgangssprachlich als „Erste Hilfe“. Nur dass das dieser seit diesem Jahr, durch eine neue Regelung nachdem es nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs gibt, nicht mehr gültig ist.
Daran was auf deiner Bescheinigung steht. Entweder steht da Erste Hilfe oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Ansonsten: der EH hatte 16 Std. Kursdauer, der LSaU nur 8.
Seit 2015 gibt es nur noch einen EH-Kurs mit 9 Std. Und die LSaU-Bescheinigungen waren ab da nur noch bis Ende 2017 gültig.
Wenn es ein richtiger Erste-Hilfe-Kurs war und nicht nur die Sofortmaßnahmen.
Aber ehrlich gesagt, schadet Dir eine Auffrischung garantiert nicht.
Wenn man zum Beispiel in einem Betrieb auch als Ersthelfer eingesetzt ist, muss man das alle 2 Jahre auffrischen. Und ganz ehrlich hab ich jedesmal wieder etwas Neues dazugelernt.
§ 19 FeV
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Sind die Voraussetzungen gegeben, ist er gültig. Die früher angebotenen "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" wären es z. T. aufgrund zu weniger Stunden nicht mehr.
Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gibt es beim ErsteHilfeKurs kein Ablaufdatum.
Anders sehe es aus wenn Du nur die Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen hast, dieser ist seit dem 21.10.2017 nicht mehr gültig.
Vor 2016 dauerte der Erste-Hilfe-Kurs noch 16 Unterrichtsstunden. Wenn das so draufsteht - ist er nach wie vor und unbegrenzt für alle Führersheinklassen gültig.
Wenn es damals allerdings ein eintägiger (8 Unterrichtsstunden) Kurs über "lebensrettende Sofortmaßnahmen" war, ist dieser seit Oktober 2017 für gar nichts mehr gültig.
Woran erkennt man dann den unterschied?