Ist das verwerflich?

2 Antworten

Aus dem Artikel:

"Sind solche künstlich generierten Bilder im Wahlkampf und der politischen Meinungsbildung rechtens? Oder stellen sie gar einen Straftatbestand dar? Tun sie nicht, sagt Kolja Schwarz aus der ARD-Rechtsredaktion. "Die Beeinflussung von Wählern durch Informationen, die nicht stimmen oder im Speziellen durch Fotos, die eine Künstliche Intelligenz erstellt hat, ist in Deutschland nicht strafbar."

So what?


Kleidchen2 
Fragesteller
 22.03.2024, 09:16

Es ging nicht um Strafbarkeit.

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Panamacity3  22.03.2024, 10:15
@Kleidchen2

Auf Strafbarkeit nimmt unserer Innenministerin doch keine Rücksicht mehr, schliesslich sollen auch Meinungsäußerungen "unterhalb der Strafbarkeitsschwelle" verfolgt werden.

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Kleidchen2 
Fragesteller
 22.03.2024, 10:24
@Panamacity3

Das ist nun wieder eine völlig andere Debatte. Ich habe nach Verwerflichkeit gefragt und nicht nach Handlungen der Innenministerin.

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Natürlich ist das verwerflich. Heutzutage nennt man sowas „den Russen machen“.