Ist das gewaltfreie Kommunikation? Darf man mit der Presse überhaupt so umgehen?
Atrikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
2 Antworten
Das ist ein kompliziertes Thema, denn es ist auch abhängig davon, wer die Zielperson der Presse ist... In Absatz 2 steht, dass die Presse nicht alles machen darf, insbesondere Persönlichkeitsrechte sind zu wahren. Gegen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten darf sich auch angemessen verteidigt werden. Wenn sich jetzt z.B. ein Personenschützer einfach vor Lutz van der Horst gestellt hätte, wäre das eine angemessene Aktion gewesen. Lutz van der Horst bringt schon auch einen offensiven Reporterstil mit und reizt seinen Spielraum aus. (Insofern würde ich seine Seite des Reports auch nicht als völlig "gewaltfreie" Kommunikation interpretieren)
Die Persönlichkeitsrechte sind aber auch für Privatpersonen deutlich höher angesetzt, als für Personen des öffentlichen Lebens - zu letzteren zählen auch Politiker. Er müsste sich von der Presse also mehr gefallen lassen, als andere. Insofern war die Aktion von Frau Merz sicherlich etwas überzogen - wobei es schon auch ihr Recht ist, ein Statement abzugeben.
Im Gesamten entsteht mir hier aber nicht der Eindruck, dass etwas übermäßig aggressives passiert wäre. Es gab keine Körperverletzung, keine Sachbeschädigung, keine Bedrohung. Lutz van der Horst war etwas frech, Merz Frau hat ihn etwas in die Schranken verwiesen - durch das anfassen wahrscheinlich ein kleines bisschen mehr als "erlaubt". Wirklich strafrechtlich relevant wird das aber noch nicht sein. Natürlich wird die Aktion von Medien unterschiedlicher politischer Richtungen unterschiedlich gefärbt dargestellt.
Wenn man selbst trollt darf man sich nicht wundern das zurück getrollt wird. Die Aktion war nun offensichtlich als Spaßaktion gedacht und die Reaktion auf die Zurückweisung zeigt das auch deutlich.
Und das heißt nicht dass ich Merz oder sein Umfeld gut finde, eher im Gegenteil.
Jedenfalls hat das alles nichts mit Artikel 5 GG zu tun (ausser das Frau Merz frei ihre Meinung äußert, was auch völlig in Ordnung ist).
Aber warum wurde er so angegangen. Könnte dies nicht eine strafbare Handlung darstellen? N*tigung? Fr*iheitsber? Versto* gegen die P*essefr.? K*rperverl.?