Ich habe jemanden beleidigt im straßenverkehr
Gestern stand ich auf der Straße und eine Frau wollte mir ihrem Fahrrad rüberfahren.
Warum die nicht einfach gefahren ist, weiß ich nicht. Ich stand einfach nur da und musste kurz kramen. Ich habe den Verkehr nicht behindert oder ähnliches in der Art.
Plötzlich sagte sie, ich sei unfähig Auto zu fahren und das hier eine Straße und kein Parkplatz wäre.
Ich sagte darauf, dass die doch fahren soll. Die meinte, dann dass ich nicht so Frech werden soll und dann sagte ich, dass die ihre Schna.uze halten soll.
Mir tut es jetzt im Nachhinein Leid. Kann die mich deswegen Anzeigen? Woher hat die, die beweise, dass ich das wirklich gesagt habe?
Gilt dieser Satz überhaupt als Beleidigung?
7 Antworten
§1 der StVO spricht über das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Darüber sollten sich erst einmal alle Verkehrsteilnehmer im klaren sein und auch so handeln. Auch im Überschwang der Gefühle, sollte man sich verbale Entgleisungen verkneifen.
Aber du wirst nichts zu befürchten haben, wenn sie keinen Zeugen erbringen kann.
Wenn sich jemand" animalisch" verhält, ist der Terminus nicht zu beanstanden. Abgesehen davon: Wenn der frühere Außenminister Fischer im HOHEN HAUS sagen durfte: "Entschuldigen Sie Herr Präsident, für mich sind Sie ein A.......... ," dann stellt sich mir die Frage, wobei zu bedenken ist, dass bei dir Aussage gegen Aussage steht, wieso eine solche Replik ehrenrührig sein soll, wenn der Anlass zu besagtem Faux pas von der Radfahrerin ausging? Weiter: Wurde in der Sache Strafanzeige von Seiten der Dame gestellt? Solange hier keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden, lass "den lieben Gott" einen guten Mann sein.
mach dir kein kopf über diese sache...schlieslich hat sie dir auch gesagt das du unfähig bist auto zu fahren...also das ist harmlos...ins ohr rein und ins andere wieder raus..
Und nun geht Dir die Düse ?
Geschieht Dir recht, musste das denn sein ?
Eine Anzeige würde nichts bringen, weil Aussage gegen Aussage steht !
Also wenn du wirklich nicht den Verkehr behindert oder sonst was hattest dann geht das in ordnung...aber beleidigung is des schon...aber bei einer Anzeige würdest du verscheinlich gewinnen...und ich glaub net das die des macht...aber wen...xD