Hund von Hund attackiert. Wer haftet?
Hallo zusammen!
Da ich bei dem Vorfall nicht dabei war, schildere ich ihn bestmöglich:
Mein Freund (nenne wir ihn "Peter") ging mit seinen beiden Hunden spazieren. Die zwei Mischlinge waren, wie immer angeleint und wiegen beide unter 20 Kilo.
Auf dem Weg kommt "Peter" ein unangeleinter Hund und dessen Besitzerin entgegen. Da einer seiner Hündinnen nicht sehr gut mit anderen Hunden kann, macht Peter den anderen viel Platz und macht einen großen Bogen.
Trotz großem Bogen, rennt der unangeleinte Hund auf die drei zu und springt die kleine von "Peters" Hunden an. Die Kleine fiepst und die Große kommt zur Hilfe und springt den "Angreifer" an. ("Peters" Hunde sind noch immer an der Leine)
Die Besitzerin stürmt auf die Hunde los und beschimpft ihn und fordert ihn auf "sich zu verpissen". "Peter" versucht sich noch mit ihr auszusprechen, diese beschimpft ihn allerdings weiter und er beschließt zu gehen. Keiner der drei Hunde schien verletzt zu sein. Kein Humpeln, kein Blut, alle gehen wieder ihrer Wege.
Etwa eine Woche später treffen sich die beiden wieder und die Besitzerin fordert Peter auf, für die verursachten Bisswunden zu bezahlen. Um die Situation zu deeskalieren, stimmt Peter zu.
"Peter" ist ein Bekannter von mir und befindet sich nun in dieser Situation. Die Rechnung an sich ist hier nicht das Problem, sondern eher die Frage wie es nun weitergeht. Sollte es zu einer Anzeige kommen, muss sein Hund dann eingechläfert werden? Ist "Peter" überhaupt Schuld an der Situation, wenn er seine Hunde an der Leine hatte?
Zusätzliche Information: Seine Hunde sind Mischlinge, von nicht Listenhunden, außerdem hat er eine Haftpflichtversicherung. Es ist an einem öffentlichen Ort, in einer Kleinstadt passiert in der eig. Leinenpflicht herrscht.
Falls jemand Erfahrung mit so einer Situation hatte, würden wir uns über ein paar Infos freuen, denn "Peter" und ich haben wirklich Angst um seinen Hund.
Danke im Voraus!
9 Antworten
Die Frau, deren Hund gebissen wurde, trägt volle Haftung, da sie ihren Hund entgegen Leinenpflicht frei hat laufen lassen.
Bei seinen Hunden kommt es darauf an, ob diese Maulkorbpflicht haben (bei bestimmten Kampfhunden) und ob er diese missachtet hat.
Danke für die Antwort!
Seine Hunde haben keine Verordnung vom Amtsveterenär, für einen Maulkorb. Es sind beides Golden Retriever/ Sheltie Mischlinge.
Hunde mit einer Risthöhe ab 40 cm haben generelle Leinenpflicht.
In Österreich herrscht in der Nähe von Wohngebieten Leinenpflicht. Außerdem sind deutlich Schilder zu sehen, die auf eine Leinenpflicht hinweisen.
Die beiden sind zwar kleiner, sind aber trotzdem an der Leine.
Nein davon habe ich nie gehört. Die Größe der Hunde ist komplett egal wo lebst du denn
Und woher nimmst du die Kenntnis, dass genau dort eine Leinenpflicht herrschte? Gehst du auch von der völlig falschen Annahme aus, dass diese überall in Deutschland Vorschrift ist? Dann lass dich eines besseren belehren, denn das ist nicht so!
Golden Retriever/Sheltie Mischlinge fallen höchstwahrscheinlich darunter, da Risthöhe > 40 cm
Peter kommt aus Österreich und dort gilt in der Nähe von Wohngebieten Leinenpflicht. Nicht zu vergessen, dass es ein deutliches Schild auf wem Weg gibt.
??? Es gibt auch für größere Hunde KEINE allgemeine Leinenpflicht in Deutschland!! Leinenpflicht ist IMMER Gemeindesache und jede Gemeinde MUSS sogar Freilaufgebiete ausweisen - damit dem TierschutzG Genüge getan wird.
Jede Gemeinde weist grundsätzlich die "Orte" aus, an denen eine Leinenpflicht besteht .... aber es gibt KEINE grundsätzliche Leinenpflicht
Ich habe zwar was dies angeht wenig Ahnung wie die Rechtslage in Deutschland angeht, aber wie Sie erwähnen schildert die Gemeinde deutlich Orte und Wege aus.
Dass du jetzt defensiv wirst, scheint ein persönliches Problem zu sein ... :D Aber wie @BlueDaBaDi eben gesagt hat, hat sich das ja schon gelöst, da ganz klar Leinenpflicht herrsch am dem Ort, wo der Vorfall passiert ist.
Bevor du Fremdworte benutzt, solltest du doch am besten erst einmal nachschlagen, was diese bedeuten?? Wo bitte werde ich "defensiv"??
Der FS hat jetzt erst die Information gegeben, dass es sich um Österreich handelt - da kann die Rechtslage selbstverständlich eine völlig andere sein als in Deutschland.
Und "eigentlich" Leinenpflicht bedeutet nicht unbedingt "rechlich festgelegte Leinenpflicht".
Eine gesetzlich geregelte Leinenpflicht besteht immer nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen und zwar OHNE Ausnahme "wenn der Hund hört oder eben nicht" (denn das sind subjektive Wahrnehmungen!)
Aber diese Leinenpflicht ist in jeder Gemeinde entsprechend den Vorgaben des Bundeslandes individuell geregelt.
Natürlich ist es immer eine persönlich verantwortungsvolle Sache, einen Hund an die Leine zu nehmen - aber so handeln eben nicht alle Hundehalter.
In Deutschland nicht - da gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen: Wo eine Leinenpflicht herrscht, da gilt diese für alle.
Solch eine Regelung gibt es in Deutschland nicht. Selbstverständlich ist es eine Frage der Höflichkeit, der Rücksichtnahme, der Verantwortung, so zu handeln. Aber wenn es keine Leinenpflicht gibt und mein Hund absolut hört und an meiner Seite bleibt, dann brauche ich ihn nicht anzuleinen, wenn mir jemand entgegenkommt.
Und dort, wo es eine generelle Leinenpflicht gibt, habe ich meinen Hund auch anzuleinen, wenn er absolut hört. Dann reicht - theoretisch - natürlich ein Bindfaden, um dieser Pflicht genüge zu tun.
Da ein Hund eine Sache ist Peter erstmal für die Sachebeschädigung seines Hundes verantwortlich, keine oder nicht ist dabei egal er muss den Hund immer unter Kontrolle haben, beißt der Hund hat er die Kontrolle verloren.
ABER: Der andere Hund (bzw. dessen Halterin) hat den Vorfall ja erst verursacht ist also zumindest Teilschuld und auch ihr Hund hat Peters Hund angegriffen. Unterm Strich gibt es da viele Möglichkeiten das zu lösen unterm Strich sehe ich die Schuld aber eher bei der Halterin des unangeleinten Hund.
Danke für deine Antwort!
Da seine Versicherung wahrscheinlich die Hälfte der Kosten zahlt und Peter kein Interesse hat vor Gericht zu gehen, wird er definitv eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Ich gehe mal davon aus, dass "Peter" als verantwortungsvoller Hundehalter sicher eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzt?
Dieser meldet man so einen Anspruch und diese kümmert sich dann darum. Ist der Anspruch berechtigt (die Versicherung kennt alle gesetzlichen Bestimmungen etc. ganz genau), wird bezahlt, ist der Anspruch gegenstandslos, dann wird nicht bezahlt.
Und nein, bei einer solchen Lapalie wird sich weder das Ordnungsamt noch die Polizei darum kümmern.
Vor etlichen Jahren haben wir genau um eine solche Situation (die allerdings mit heftigen Verletzungen Hand in Hand ging) einen Prozess geführt - und gewonnen (unser Rudel war an der Leine, ein unangeleinter, nicht zu kontrollierender Hund meinte, sich mit dem Rudel anlegen zu müssen - keine schöne Sache!)
Danke für die Antwort!
Ja Peter hat eine Haftpflichtversicherung und setzt sich auch mit dieser morgen in Kontakt. (Heute ist Feiertag in Österreich)
Ich hoffe deinem Rudel ist dabei nichts passiert! Obwohl es sich um eine schlechte Erfahrung handelt, bin ich froh, dass Sie sie mit Peter und mir teilen!
Da du ja jetzt erst geschrieben hast, dass es sich um Österreich handelt, ist die Gesetzeslage dort u.U. natürlich eine ganz andere.
Ich habe mich bereits ein wenig informiert und so stark unterschiedlich ist sie zum Glück nicht. Ich danke dir trotzdem für deine Antwort!
Ich gehe davon aus, dass derjenige haftet, dessen Hund nicht angeleint war.
Danke für die Antwort!
Ich bin da deiner Meinung, vor allem weil in der Gemeinde Leinenpflicht herrscht und dies nochmals schärfer in der Nähe eines Wohngebietes gilt.
Peter hat nix falsch gemacht. Er sollte zwar seinen Hund mal erziehen aber er war schließlich an der Leine.
war der andere Hund denn wirklich verletzt? Oder denkst du das war ausgedacht? Wenn ja könnte es schwierig sein weil obwohl er an der Leine war hat sein Hund den anderen Hund dann ja angegriffen und das ist halt nicht erlaubt.
dem Hund wird nix passieren, höchstens Leinen und Maulkorbpflicht.
ich würde jetzt erstmal wissen müssen ob der Hund wirklich verletzt war
Er sollte zwar seinen Hund mal erziehen aber er war schließlich an der Leine.
Warum erziehen? Wenn du mit deinem Partner/deiner Partnerin irgendwo lang gehst und diese/r angegriffen oder beleidigt wird wirst du doch auch etwas sagen?!?
Richtig aber „Sachen“ können keine Notwehr begehen. Hätte Peter den anderen Hund gebissen wäre alles problemlos.
Für mich klang das nicht als hätte der andere Hund sie angegriffen sondern wollte wohl „nur spielen“. Mein Hund würde sowas auch machen also auf Hunde zurennen ohne was Böses zu wollen. Das lasse ich natürlich nicht zu. Es klang eher so als ob sich peters Hunde nicht mit anderen vertragen und dann ausgetickt sind. Und das is halt schlechte Erziehung.
Also ich habe das so verstanden, dass der kleinere von den Hunden (von Peter) angegriffen wurde und der andere ihn verteidigt hat. Ist aber sehr wohl möglich, dass ich das falsch verstanden habe.
Danke für deine Antwort!
Peter hat den Hund nocht nicht sehr lange, besucht aber schon eine Hundeschule, da seine Hündin eine klassische Angsthündin ist.
Die Rechnung, hoffentlich inklusiver Fotos bzw. Befunden, bekommt Peter im Laufe der Woche.
Okay also wenn der Hund wirklich verletzt ist, dann würde ich die Rechnung einfach mal zahlen und hoffen dass das Ding dann erledigt ist. Wenn es nämlich wirklich zur Anzeige kommen würde sieht es eher schlecht für den Hund aus der nicht angeleint war. War in dem Gebiet denn anleinepflicht? Da der andere Hund ja aber trotzdem den anderen verletzt hat ist er auch nich ganz raus aus der Nummer. Deshalb würde ich auf die Polizei einfach verzichten und versuchen dass sowas nicht nochmal passiert
Ja, auf diesem Weg herrscht Leinenpflicht. Peter hat ohnehin vor die Rechnung zu bezahlen um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Gut so würde ich das auch machen. Mir an seiner Stelle wäre das Risiko zu hoch dann maulkorbpflicht für den Hund zu bekommen
wenn da leinenpflicht war könnte man dem anderen Hund nur vorwerfen dass er nicht angeleint ist, aber nicht dass er jemanden verletzt hat.
Ist natürlich seine Entscheidung, aber warum gibt Peter klein bei? Die Antworten hier ersetzen natürlich keine ausführliche Rechtsberatung, jedoch ist es ziemlich eindeutig, dass Peter im Recht ist.
Peter möchte mit dieser Sache abschließen. Wir hatten wirklich Angst um seinen Hund. Außerdem schützt ihn hoffentlich seine Versicherung noch zusätzlich.
Sie sagen es. Solange Peters Hund und Peter keine Folgen drohen, ist es ihm der Preis wert. Außerdem ist Peter durch seine Versicherung geschützt.
Eben - das denke ich auch. Wenn dort Leinenpflicht herrscht und die Hunde angeleint waren und der andere nicht - dann hat die Frau ganz schlechte Karten.
Da würde ich gar nichts bezahlen. Im Gegenteil. Ich würde ihr sagen daß ich sie beim Ordnungsamt melde wenn der Hund da nochmal frei läuft.
Es gibt keinen Grund hier "klein bei zu geben".
Aber manche Leute versuchen es halt immer wieder - nach dem Motto "Frechheit siegt". Und wie man sieht funktioniert es ja.
Unerzogen ist der Hundebesitzer der seinen Hund nicht angeleint hat, ebenso dessen Hund. Die Schuld liegt zu 100% Beim Besitzer, der seinen Hund nicht angeleint hat. Er bezahlt deshalb auch die Tierarztrechnung selber..
Woher willst du wissen ob leinenpflicht war?