Hund verkaufen/ Vertrag?

7 Antworten

Nein, deine Schwester darf den Verkauf nicht verweigern.

Mit dem Verkauf übereignet sie auch alles Eigentum an dem Tier an die Käuferin und sie hat überhaupt keinerlei Recht, dieses Eigentum irgendwie einzuschränken.

Sie kann also gar nicht "bestimmen", das die Käuferin den Hund nie alleine wird oder ähnliche Dinge. Solche Passagen in einem Kaufvertrag nicht überhaupt nicht rechtlich haltbar.

Ansonsten sollte man doch wohl gemeinsam überlegen, was für den HUND das Beste ist - denn der hat es nicht verdient, wie ein Gegenstand behandelt zu werden und zum Zankapfel zu werden.

Das ist ehrlich gesagt nicht einfach zu beantworten. Wichtig wäre zu wissen wie die Klausel im Wortlaut lautet.

Das kann, je nach Auslegung, ein Garantievertrag sein, ein vertragliches Rücktrittsrecht begründen oder eine bloße vertragliche Nebenbestimmung sein.

Wenn die beiden einen Kaufvertrag geschlossen haben, dann gilt der auch

Bedingungen, die an die Haltung gestellt werden sind allerdings nichtig

Das ist so ungefähr, als wenn ich dir eine Pfanne verkaufe und dir vorschreiben, dass du darin kein Fleisch braten darfst, weil ich vegetarisch lebe

Verkauft ist verkauft und der neue Besitzer kann mit dem Tier (im Rahmen geltender Gesetze) machen was er will.

Davon ab: wer sagt, dass es dem Hund schlecht geht, weil die Besitzerin krank ist? Ich war auch oft im KH und meine Tiere waren alle gut versorgt

Für gewöhnlich sind diese "Schutzverträge" nichts wert, leider.

Das liegt daran, das auf Tiere wenn es um das "Eigentum" an ihnen geht, das gleiche Recht wie auf Sachen angewendet wird, und der Verkäufer sich keine umfassenden Rechte an dem verkauften zusichern darf.

Allerdings ist es schwer zu sagen, ohne den Wortlaut zu kennen.

Hier mal ein paar Infos dazu: https://www.kuestenkanzlei.de/2014/02/04/der-schutzvertrag-sch%C3%BCtzende-klauseln-meist-unwirksam/

Deine Schwester kann auf die Einhaltung des Vertrages bestehen, also auch auf die Einhaltung der gegebenen Garantien. Die Käuferin hat mit dem Vertrag und mit der Kaufpreiszahlung auch Rechte erworben und kann auf die Einhaltung bestehen.

Redet mit der Käuferin! Ich würde den Vertrag in beidseitigem Einvernehmen stornieren. Wenn die Käuferin auf die Durchführung des Kaufgeschäftes besteht, bleibt Deiner Schwester nur

a) sie verweigert die Herausgabe des Hundes / zahlt den Kaufpreis zurück mit der möglichen Konsequenz, dass Deine Schwester verklagt werden kann

b) Deine Schwester begeht selbst den Rechtsweg