Hitlergruß in eigener Wohnung (Konsequenzen)?
Hallo, ich beschäftige mich derzeit relativ viel mit der rechten Ideologie, weil wir auch gerade den Nationalsozialismus als geschichtliches Thema in der Schule haben. Neulich fragte ich mich, was die rechtlichen Konsequenzen wären, wenn man den Hitlergruß in den eigenen vier Wänden machen würde und z. B. der Nachbar einen sehen würde.
3 Antworten
Ja ich denke schon dass es strafbar wäre, da der Hitlergruß zum einen ein verfassungswidriges Zeichen ist und auch volksverhetzung ist. Wenn man gesehen wird dann ist es denk ich mal strafbar.
Außer er wird im Rahmen der kunstfreiheit genutzt und nicht glorifiziert durch die Kunst.
Zwecks Volksverhetzung? Richtig. Ein normal ausgeführter ´HG´ ist jedoch niemals Volksverhetzung.
Außer man begeht ihn zum Beispiel öffentlich in Auschwitz. Oder man zeigt ihn, während man auf einer Israelflagge steht. Sowas halt. Das wäre der von Dir vorgebrachte Kontext.
Das wäre dann auch korrekt. Dann würden beide Straftatbestände erfüllt sein.
Achso huch. Dann habe ich das wohl ein wenig falsch verstanden mit den beiden Straftaten.
Das kommt darauf an, ob Dir bewusst war, dass man dich durch das Fenster oder durch die offene Wohnungstür sehen konnte. Und ob Dir gleichzeitig bewusst gewesen ist, dass dieser Gruß strafbar ist.
Und was dich generell dazu bewogen hat, diesen Gruß darzustellen.
Siehe auch die §§ 16 und 17 StGB .
Und ob Dir gleichzeitig bewusst gewesen ist, dass dieser Gruß strafbar ist.
Was ist mit »Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?« Wäre das nicht ein Freibrief für nahezu jedes Vergehen? »Upsi, hab ich nicht gewusst, dass man das nicht darf.«
Würde höchst warscheinlich keine Konsequenzen mit sich ziehen, ich würde dir trotzdem empfehlen es nicht zu tuen da hinter dem Gruß eine sehr schlimme und düstere Geschichte steckt, außerdem ist der Gruß einfach nur rassistisch und dein Nachbar wird denken das du ein Neo-Nazi bist.
Dieser Gruß ist in erster Linie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Und nicht gleichzeitig, bzw. nicht automatisch auch Volksverhetzung.