Hat ein Kind mit 12 j mitspracherecht?

5 Antworten

Ein Kind KANN abhauen, es wird schließlich nicht in der Einrichtung angekettet. DÜRFEN tut das Kind das natürlich nicht und es muss bei Rückkehr in die Einrichtung mit Konsequenzen rechnen (z.B. Medienverbot, beschränkte Ausgangszeiten, Beurlaubungssperre etc).

Für Personen, die ein Kind widerrechtlich bei sich haben, gibt es schärfere Strafen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Natürlich darf das Kind nicht einfach abhauen. Wenn es das doch tut, wird es natürlich Konsequenzen geben.

Also, kommt bloß nicht auf die sagenhaft dumme Idee, dem Kind solche Ideen einzureden.

Das Kind darf rechtlich gesehen abhauen, dafür kann es nicht bestraft werden.

Aber derjenige der es aufnimmt ohne die Sorgeberechtigten oder die Polizei zu informieren würde sich wegen Kindesentziehung strafbar machen.

Und bei Euch würde man wohl als erstes suchen.

das kind darf nicht abhauen aus der wohngruppe. sollte dies so sein, werdet ihr verpflichtet sofort das jugendamt zu informieren und das kind zurückzubringen.

kommt ihr dem nicht nach, wird es dauerhaft umgangsausschluss für dich geben

Da sucht das Jugendamt das Kind. Es kann ja noch nicht alleine leben.