Hallo ich möchte auf Ebay etwas verkaufen. habt ihr für mich Tipps und auf was ich achten sollte?

2 Antworten

Dann mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • Der Verkäufer bekommt nicht mit, auf welche Art der Käufer bezahlt hat.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine der Versand- und Zustellnachweis (!) des Verkäufers.
  • Barzahlung bei Abholung gibt es nicht mehr!, auch bei einem Verkauf mit Abholung geht die Zahlung vorher immer an eBay,
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Bei einem Versand ins Ausland werden Gebühren fällig und es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die sollte man kennen.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Einführung - So funktioniert eBay  

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Klicken: Bankverbindung verifizieren

Klicken: Abholung bei eBay anbieten

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

66trixie66  02.12.2023, 04:05

Darf ich zu Deinem wirklich sehr ausfühlichen Text evtl noch 2 Punkte ergänzen?

Der Verkäufer darf nur nochmit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.

Sendungsverfolgt reicht bei eBay nicht, um als Verkäufer auf der sicheren Seite zu sein, die Sendung muss auch noch in ausreichender Höhe versichert sein!
Im völligen Widerspruch zum BGB kehrt eBay nämlich das Transportrisiko um und legt es einseitig auf die Seite des Verkäufers. Soll heißen: Im Falle, daß die Sendung unterwegs verloren geht, erkennt eBay zwar durchaus an, daß der Verkäufer die Ware korrekt versendet hat, zieht ihm aber trotzdem das Geld wieder ab mit der Begründung, der Verkäufer könne sich sein Geld dann ja vom Transportunternehmen zurückholen.
eBay erkennt zwar zB Prio-Brief, Einschreiben aller Art und Hermes Päckchen als sendungsverfolgt durchaus an und solange im Tracking "zugestellt" steht, ist auch alles im grünen Bereich. Wenn aber die Zustellung im Tracking nicht erkennbar ist, ist der Verkaufserlös weg und das Transportunternehmen erstattet auch nichts.
Die gleiche Gefahr besteht im Übrigen generell bei allen Verkäufen über 500 Euro, da bekommt man auch bei einem DHL Paket keinen Cent von der Post erstattet, wenn das Paket verloren geht. Liegt der Wert des Inhaltes über der maximalen Versicherungssumme, bekommt man nicht die 500 Euro erstattet, sondern garnichts!

Und der zweite extrem wichtige Punkt, der in Deiner Liste noch fehlt, ist:

Der Verkäufer darf nur und ausschließlich an die bei eBay in der Kaufabwicklung genannte Lieferanschrift versenden!!

Völlig egal, was der Käufer nach dem Kauf über das eBay-Nachrichtensystem schreibt (umgezogen und vergessen, die neue Adresse anzugeben / Zustellung lieber ins Büro als nach hause / An Angehörigen versenden, da man selbst in Urlaub fährt usw), die Versandadresse kann und darf nicht mehr geändert werden nach der Bezahlung.
eBay kann das zwar alles mitlesen, es interessiert sie aber nicht. Wenn der Versand an die Adresse in der Kaufabwicklung nicht nachgewiesen werden kann, sind Geld und Ware weg, sobald der Käufer einen nichterhaltenen Artikel meldet.

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Ich habe nicht so viel Erfahrung mit Ebay.

Ich habe ein mal ein gebrauchtes Tablet gekauft, aber es war nicht mehr zu brauchen, das wurde mir auch von einem Fachmann bestätigt. Der Verkäufer hat die Rücknahmen ausgeschlossen.

Glücklicherweise hat mir die Ebay das Geld erstattet.

Daher würde ich keine gebrauchte Elektronik mehr kaufen, wenn die Rückgabe ausgeschlossen wird.