Habe leider mein staplerschein verlegt , habe aber noch den ausbildungsnachweis meines ehemaligen arbeitgebers , kann ich den neu ausgestellt bekommen?

2 Antworten

Bei "betriebsinternen" Staplerfahrerausbildungen ist grundlegend immer fraglich, ob ein späterer Betrieb diese frühere Internausbildung inhaltlich überhaupt bei sich auch anerkennt.

Im Zweifel musst Du bei einem anderen Arbeitgeber evtl. eine neue / andere Ausbildung machen.

Suche Deinen alten Schein aber dennoch, und lege Deinen Bewerbungen zumindest als "Indiz" für bereits vorhandene Staplererfahrung Deine Ausbildungsbescheinigung bei mit dem Vermerk, den dazu gehörenden Staplerschein momentan leider verlegt zu haben.


Gogosativa 
Fragesteller
 18.05.2024, 14:46

Dis ausbildung wurde nach DGUV 308-001 durchgeführt das sollte eigentlich für jeden neuen Arbeitgeber gehen

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Gnurfy  18.05.2024, 15:09
@Gogosativa

Das sagt für sich alleine leider erst mal nicht viel aus. Zudem hat eine (Grund-) Ausbildung für Flurförderfahrzeuge und Gabelstapler keine Universalverbindlichkeit zur Anerkennung wie eine Fahrerlaubnis nach FEV.

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Gogosativa 
Fragesteller
 18.05.2024, 15:32
@Gnurfy

Wo sehe ich denn ob der jetzt betriebsintern oder nicht betriebsintern ist ?

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Gogosativa 
Fragesteller
 18.05.2024, 15:48
@Gogosativa

Nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung dürfen Bedienpersonen mit der Führung von Flurförderzeugen durch den Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ nicht vorgeschrieben. Bei der Beauftragung ist anzugeben, für welchen Betrieb bzw. Betriebsteil sowie für welche Flurförderzeuge (abhängig z. B. von der Tragfähigkeit, Bauart, ...) die Beauftragung zum selbstständigen Führen gilt. Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessen erlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Bei der neuen Firma kann ich ja dann eine neue Beauftragung bekommen und das mit der FEV ich will so oder so nur im innerbetrieblichen verkehr teilnehmen

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Sie sollten versuchen, eine Zweit-Ausfertigung bei der Institution zu bekommen, bei der Sie seinerzeit den Staplerschein absolviert haben. Möglicherweise hat auch noch der jetzige oder frühere Arbeitgeber eine Kopie Ihres Staplerscheines in den Personalunterlagen und ist bereit, Ihnen eine Kopie zukommen zu lassen. 


Gogosativa 
Fragesteller
 18.05.2024, 15:44

Konnte leider nicht alles aufschreiben weil keine Wörter mehr verwendet werden durften.

Also ich hab da angerufen und gefragt ob die den noch in ihren Akten haben und nach net stunde wieder angerufen und er meinte der sei nicht mehr da habe dann gesagt das ich nen ausbuldungsnachweis hab und mir wurde gesagt das es nichts bringt

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martinreschke  18.05.2024, 19:04
@Gogosativa

Das ist leider so. Manche wollen nicht helfen. Du hast den Ausbildungsnachweis und die Ausbildungsstätte. Da könnte man eigentlich entgegenkommender sein.

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Gogosativa 
Fragesteller
 18.05.2024, 19:59
@martinreschke

Ich werde mich da bei einer unabhängigen beratungsstelle mal schlau machen vllt können die ja n schreiben aufsetzen mit Irgendwelchen gesetztexten . Aber danke für dein Feedback

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